Bay. Verwaltungsgericht entscheidet für die Stadt München und dessen Raumverbot für die Veranstaltung der BT3P Initiative - diese hat nun Beschwerde eingereicht
Nachdem die Stadt München vor Kurzem der Bundestag 3 für Palästina (BT3P) Initiative das Recht auf öffentliche Veranstaltungsräume versagt hatte, beantragte sie einen Eilantrag (Aktenzeichen M17 E 21.1055). Das Bayerische Verwaltungsgericht urteilte am 17. März gegen die Interessen der BT3P. Die Initiative hat daraufhin Beschwerde bei der nächsthöheren Instanz eingereicht, dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof (BayVGH).
Die Stadt München bezieht sich in ihrer Verteidigung für ein Raumverbot für die Veranstaltung explizit auf den Stadtratsbeschluss vom 13.12.2017. Darin heißt es unter anderem: "Organisationen und Personen (...) welche sich mit den Inhalten, Themen und Zielen der BDS-Kampagne befassen, diese unterstützen, diese verfolgen oder für diese werben, werden von der Raumüberlassung bzw. Vermietung von Räumlichkeiten ausgeschlossen."
Der Name der BT3P-Veranstaltung ist "Apartheid durch den Staat Israel - und das Wegschauen der deutschen Politik", welche für den 20. März 2021 um 15:30-17:30 Uhr in den Räumen des Gasteig München geplant ist. Sie ist ein Beitrag zur alljährlich stattfindenden "Israeli Apartheid Week". Außerdem steht der 21. März für den “Tag zur Eliminierung des Rassismus” der Vereinten Nationen (UN), der an das Sharpeville Massaker an 69 unbewaffnete Schwarze Demonstrant:innen durch das Apartheid-Regime in Südafrika in 1960 erinnern soll.
Die BT3P nehmen zu den Vorgängen wie folgt Stellung:
"Wir haben mittlerweile eine ganze Reihe an gerichtlichen Verfahren in ganz Deutschland angestrengt und damit öffentlichen Raum für Meinungsfreiheit im Rahmen der BDS-Menschenrechtsarbeit erringen können. Dabei ist es nicht ungewöhnlich, dass die Verwaltungsgerichte in der ersten Instanz kleinmütig gegen uns entscheiden. Bisher hat uns dann aber stets die nächsthöhere Instanz Recht zugesprochen und dies mit den hohen Rechtsgütern begründet, die unser Grundgesetz garantiert. Zuletzt war dies bei unserem Sieg gegen die Stadt Frankfurt am Main im Dezember 2020 der Fall.
Die Stadt München hat in einem ähnlichen Kontext außerdem bereits gegen den Kläger Klaus Ried verloren. Auch hier befand der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (17.11.2020, AZ 4 B 19.1358), dass die Stadt Veranstaltungen zum Themen Israel und Palästina sowie von BDS-Unterstützer*innen in städtischen Räumen zulassen muss. Warum die Stadt München glaubt, nun erfolgreicher zu sein, ist uns schleierhaft. Wir gehen zum jetzigen Zeitpunkt davon aus, dass wir die Veranstaltung mit Rückendeckung des Bayerischen VGH erfolgreich durchführen können.
Das Verhalten der Stadt München ist schlicht empörend. Sie richtet sich gegen die Menschenrechte für Palästinenser:innen und die Einhaltung von internationalem Völkerrecht durch den Staat Israel. Selbst die größte israelische Menschenrechtsorganisation B’tselem kam vor Kurzem zu der Einsicht, dass der Staat Israel in allen besetzten palästinensischen Gebieten und im eigenen Staatsgebiet Apartheid betreibt.
Eben diesen Sachverhalt werden wir am Samstag genauer erläutern. Zu diesem Zwecke haben wir einen besonderen Gast eingeladen: Fayrouz Sharqawi von der Gruppe Grassroots Al Quds wird live aus Jerusalem berichten, was Apartheid, illegale Siedlungen und Besatzung für die Palästinenser:innen ganz konkret bedeutet. Wie sollten wir ihr erklären, dass die Veranstaltung durch deutsche Lokalpolitiker:innen abgesagt wurde? Der Stadtrat, der Bürgermeister und die Behörden schaden hiermit einer guten Sache, sie beschädigen zusätzlich aber auch das internationale Ansehen der Stadt München.
Wir als BT3P haben es uns zur Aufgabe gemacht, diese deutschen und israelischen Zustände aufzudecken - und sie aktiv zu bekämpfen. Die Menschenrechte sind unteilbar und stehen eben auch den Palästinenser:innen zu. In diesem Sinne laden wir alle Münchner:innen ein, unserer (Corona-konformen) Vorstellung live vor-Ort im Gasteig oder per Livestream beizuwohnen. Selbstverständlich sind wir an einer lebendigen Debatte nach dem Vortrag interessiert - kritische Fragen sind willkommen!"
Aufgrund der benannten Repressionen und möglichen Änderungen, bitten wir alle Interessent:innen sich regelmäßig hier auf der Webseite zu informieren!
Homepage: www.bt3p.org
Twitter: @BT3Pteam
Pressekontakte: press@bt3p.org