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Hier finden Sie alle Neuigkeiten, Mitteilungen und Bekanntmachungen zu der Klage der BT3P gegen den Deutschen Bundestag.
PRESSEMITTEILUNG: Keine Entscheidung über den Anti-BDS-Beschluss des Bundestages. Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg erklärt sich für die Klage der BT3P unzuständig.
Am Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg fand am 16. Juni 2023 die mündliche Verhandlung in zweiter Instanz zur Klage der palästinensisch-jüdisch-deutschen Initiative Bundestag 3 für Palästina (BT3P) gegen den Anti-BDS-Beschluss des Deutschen Bundestags vom 17. Mai 2019 statt. Das juristische Ziel der BT3P ist es, die Rechtswidrigkeit des Anti-BDS-Beschluss zu erreichen. Das OVG wies die Berufung ab, weil es sich selbst für unzuständig erklärte. Das Gericht ließ die Revision für das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig zu, da die Rechtssache grundsätzliche Rechtsfragen aufwirft.
Die BT3P zeigten anhand von eigenen Auftrittsverboten und vielen weiteren Vorfällen, dass der Bundestagsbeschluss benutzt wird, um BDS und pro-palästinensische Stimmen als antisemitisch zu diffamieren und zu verbieten. Erst am 4. Mai 2023 hatte das Verwaltungsgericht Frankfurt am Main entschieden, dass die Diffamierung der Jüdin Judith Bernstein als Antisemitin wegen ihrer BDS-Unterstützung verboten ist.
Die BT3P verkündeten nach dem Prozess, dass sie den Kampf für Ihre Meinungsfreiheit für Menschenrechtsarbeit für Palästina fortsetzen, notfalls bis zum Europäischen Gericht für Menschenrechte.
Etwa 50 Sympathisant*innen kamen vor dem Oberverwaltungsgericht zu einer Kundgebung zusammen, um für die Menschenrechte der Palästinenser*innen und gegen den Anti-BDS Beschluss des Bundestages zu demonstrieren. Die Rednerinnen und Redner betonten, dass sie für einen gerechten Frieden und ein Ende der israelischen Besatzung und Apartheid einstehen. Der Bundestagsbeschluss hat ihre Menschenrechtsarbeit und Meinungsfreiheit in Deutschland seit 2019 massiv eingeschränkt.
Die BT3P-Kläger*innen Amir Ali, Judith Bernstein (vertreten durch Sharon Blumenthal) und Christoph Glanz: „Die Diffamierung pro-palästinensischer Menschenrechtsarbeit in Deutschland als antisemitisch hält an. Obwohl das Gericht kein Urteil zur eigentlichen Sache des BDS-Beschlusses getroffen hat, ist es erschreckend, dass unsere Grundrechte drei Jahre nach Klageeinreichung immer noch massiv eingeschränkt werden können. Der Bundestag hat mit der Verabschiedung des Beschlusses nie die Absicht gehabt, Antisemitismus zu bekämpfen, sondern nur anti-palästinensischen Rassismus zu schüren und pro-palästinensische Stimmen aus dem öffentlichen Leben in Deutschland verschwinden zu lassen. Auch wenn wir heute verloren haben, werden wir weiterkämpfen, notfalls bis zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte. Unsere Freund*innen in Frankreich haben einen wichtigen BDS-bezogenen Fall in allen französischen Instanzen verloren- und dann vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg gegen die Republik Frankreich gewonnen. Das ist für uns wegweisend. Wir werden nicht schweigen und ununterbrochen über Israels Verbrechen gegen die Menschlichkeit am palästinensischen Volk seit 75 Jahren sprechen. Palästina wird befreit und die Apartheid, Besatzung und Kolonialisierung Israels werden fallen.“
Rechtsanwalt Ahmed Abed: “Das Urteil des Oberverwaltungsgerichts zeigt, dass eine Lücke im Rechtssystem besteht. Die palästinensisch-jüdisch-deutsche Gruppe BT3P wird in Deutschland mit Raumverboten, Finanzierungsverboten, Versammlungsverboten und zusätzlich der Diffamierung als NS-ähnlichen Antisemitismus wegen des Bundestagsbeschlusses ausgesetzt. Der Bundestag hat mit der Forderung von gesetzeswidrigem Handeln gegen palästinensische Menschenrechtsarbeit das Grundrecht der Meinungsfreiheit verletzt.“
Presseanfragen an: presse@bt3p.org
BEKANNTMACHUNG: Berliner Oberverwaltungsgericht lädt zur Anhörung für die Klage der BT3P gegen den Deutschen Bundestag am 16. Juni 2023
Im Mai 2020 reichte die palästinensisch-jüdisch-deutsche Initiative Bundestag 3 für Palästina (BT3P) Klage gegen den Anti-BDS-Beschluss des Deutschen Bundestags vom 17. Mai 2019 vor dem Berliner Verwaltungsgericht (Az. VG 2 K 79/20) ein. Das juristische Ziel der BT3P ist es, die Nichtigkeit des Anti-BDS-Beschluss zu erreichen.
Die BT3P unterstützen die BDS-Kampagne und machen geltend, dass der Beschluss des Deutschen Bundestags den Einsatz für palästinensische Menschenrechte unterdrückt, indem er sie aus öffentlichen Einrichtungen ausschließt und sie als "antisemitisch" diffamiert. Die Initiative sieht in dem Beschluss eine Verletzung ihrer demokratischen Grundrechte (Art. 1 Abs. 1 GG, Art. 5 Abs. 1 GG, Art. 8 Abs. 1 GG und Art. 9 Abs. 1 GG). Außerdem untergräbt der Beschluss internationales Recht und ist anti-palästinensisch.
Nachdem das Berliner Verwaltungsgericht die Klage in 1. Instanz abgewiesen hatte, reichten die BT3P vor dem Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg Berufung ein. Das Gericht hat nun zur Anhörung am 16. Juni 2023 um 11 Uhr geladen. Die Verhandlung wird im Dienstgebäude des Oberverwaltungsgerichts Berlin in der Hardenbergstrasse 31 in Berlin stattfinden.
Die BT3P laden alle Interessierten um 10 Uhr zu einer Kundgebung vor dem Gebäude des Berliner Oberverwaltungsgerichts in der Hardenbergstrasse 31 in Berlin ein.
Nach der Gerichtsverhandlung wird eine Pressekonferenz vor dem Gerichtsgebäude stattfinden.
Bei Rückfragen kann das BT3P Team per E-mail (team@bt3p.org) erreicht werden.
Das BT3P bittet um Unterstützung, damit die Klage juristisch und politisch erfolgreich wird. Mehr zum Spendenaufruf hier: https://donorbox.org/bt3p.
PRESSEMITTEILUNG: BT3P reichen Klage ein, um Parlamentsseminar im Bundestag zu BDS zu erzwingen
Am 9.5.2023 hat der Berliner Anwalt Ahmed Abed im Namen der BT3P beim Verwaltungsgericht Berlin Klage gegen den Deutschen Bundestag eingereicht (Zeichen: A 7512/23). Ziel ist es, die Durchführung eines Parlamentsseminars unter dem Titel „Die aktuelle Position der Bundestagsfraktionen und Bundesregierung zur BDS-Bewegung. Welche Auswirkungen hat der BDS-Beschluss vom 17.5.2019 auf Menschenrechtsarbeit und Meinungsfreiheit in Deutschland?“ zu erzwingen.
Zu eben diesem Seminar hatten sich vorab über 50 Interessierte angemeldet, darunter ehemalige Mitglieder des Deutschen Bundestages (wie Annette Groth und Prof. Norman Paech), der Rapper Hanybal, mehrere junge Aktivist*innen oder auch der deutsch-israelische Historiker Prof. Moshe Zuckermann. Dazu Mitglieder und Repräsentant*innen von diversen kirchlichen, jüdischen, gewerkschaftlichen, palästinensischen, zivilgesellschaftlichen und BDS-Gruppen.
Der Bundestag hatte die Durchführung des Parlamentsseminars zweifach abgelehnt. Laut Bundestag drohe eine Situation in der die Parlamentarier*innen „mit einer eigenen, bereits festgefügten Position“ (der Teilnehmer*innen) zu Israel/Palästina konfrontiert würden (Schreiben des Bundestages vom 11.11.2022, Zeichen: IK 1/21-2023-04).
Diese Ansicht kommentiert Rechtsanwalt Abed in seiner Klageschrift folgendermaßen:
"Der demokratische Austausch besteht gerade darin, unterschiedliche Meinungen auszutauschen. (…) Die Vorstellung des Beklagten, dass Bürgerinnen und Bürger lediglich Empfänger und Multiplikatoren der Meinung von Parlamentariern sein sollen, steht im Widerspruch zu den parlamentarischen Grundsätzen eines demokratischen Staates und befremdet."
Amir Ali, BT3P Team: „Man muss sich das einmal vor Augen führen: Der Bundestag hat sich in der Ablehnung des Seminars nicht getraut, die eigene Resolution als Begründung zu wählen. Stattdessen wählt er er antidemokratische Ausflüchte. Wir werden nicht locker lassen und verlangen vom Deutschen Bundestag, dass er sich mit palästinensischen Menschenrechten, der internationalen Rechtsprechung zu Israel und Palästina sowie der palästinensischen BDS-Bewegung endlich sachgemäß auseinandersetzt und mit der kritischen Zivilgesellschaft diskutiert.“
Judith Bernstein, BT3P Team: „Gerade letzte Woche konnte ich noch in der Hauptsache einen juristischen Erfolg gegen den ehemaligen Frankfurter Bürgermeister und Ex-Vorsitzenden der Deutsch-Israelischen Gesellschaft DIG feiern. Er hatte mich – eine Nachfahrin von Überlebenden der Shoah- als Sympathisantin von Antisemiten dargestellt. Und das nur weil ich der Überzeugung bin, dass Palästinenser*innen Freiheit und Gerechtigkeit verdienen. Eine sehr ähnliche Logik verfolgen regelmäßig auch deutsche Spitzenpolitiker*innen- ich will die Parlamentarier zu diesen Themen zur Rede stellen und hoffe auf eine verspätete Durchführung des Parlamentsseminares!“
Kontakt: team@bt3p.org
Pressemitteilung: Gericht weist Klage gegen den Anti-BDS-Beschluss des Bundestags ab. Die Initiative BT3P kündigt Berufung gegen das Urteil an
Am Berliner Verwaltungsgericht fand am 7. Oktober 2021 die mündliche Verhandlung in erster Instanz zur Klage der palästinensisch-jüdisch-deutschen Initiative Bundestag 3 für Palästina (BT3P) gegen den Anti-BDS-Beschluss des Deutschen Bundestags vom 17. Mai 2019 statt. Das juristische Ziel der BT3P ist es, die Nichtigkeit und Feststellung der Rechtswidrigkeit des Anti-BDS-Beschluss zu erreichen.
Die BT3P machten vor dem Gericht klar, dass ihre Menschenrechtsarbeit für Palästinenserinnen und Palästinenser nicht vom Bundestag als „antisemitisch“ diffamiert werden darf. Der Einsatz für gleiche Rechte für alle Menschen in Palästina und Israel kann nicht „antisemitisch“ sein. In Frankfurt am Main und München wurde den BT3P wegen des Bundestagsbeschluss Räume entzogen und sie als antisemitisch diffamiert. 240 Wissenschaftler*innen haben den Bundestagsbeschluss kritisiert, weil die BDS-Bewegung nicht als "antisemitisch" bewertet werden könne und der Beschluss nur die illegale israelische Besatzung unterstützt. Auch die Jerusalem Declaration on Antisemitism und der Wissenschaftliche Dienst des Bundestags haben die Bewertung als "antisemitisch" abgelehnt. Die verwendete IHRA-Definition ist abgewandelt und nach dem Gutachten von Dr. Peter Ullrich unbrauchbar.
Die drei Richter*innen wiesen die Klage ab. Zugleich urteilten sie, dass die Berufung aufgrund vieler ungeklärter Rechtsfragen möglich sei. Der Bundestag zog die Klagebefugnis in Zweifel, weil die BT3P nicht explizit im Beschluss genannt wurden. Die zahlreichen verfassungsrechtlichen Fragen müssten außerdem vom Bundesverfassungsgericht entschieden werden, betonten die Rechtsvertreter des Bundestag. Dem schlossen sich die Richter*innen nicht an und bestätigten sowohl die Klagebefugnis als auch die Zuständigkeit ihres Gerichts. Nach Ansicht des Verwaltungsgerichts seien die Grundrechte der BT3P nicht verletzt und der Bundestag dürfte die abgewandelte und kritisierte Antisemitismusdefinition der IHRA benutzen.
Im Anschluss an die Verhandlung fand eine Pressekonferenz statt, in der der international anerkannte Völkerrechtsexperte Prof. John Reynolds und die internationalen Vertreter der Palästina Solidarität Ben Jamal (Palestine Solidarity Campaign UK) und Bertrand Heilbronn (Associsation France Palestine Solidarité) den Bundestagsbeschluss als unvereinbar mit der Meinungsfreiheit brandmarkten.
Amir Ali: „Wir werden in Berufung gehen. Mit der Klage stellen wir uns gegen die systematische Unterdrückung von Menschenrechtsarbeit für Palästinenserinnen und Palästinenser in Deutschland. Behörden und Unternehmen versuchen uns mit dem Bundestagsbeschluss auszuschließen. Wir werden nicht aufhören über die von vielen Menschenrechtsorganisationen festgestellte israelische Apartheid zu sprechen und sie anzuprangern."
Judith Bernstein: „Seit Jahrzehnten setze ich mich, gemeinsam mit der Jüdisch-Palästinensischen Dialoggruppe München, sowie vielen weiteren Friedensaktivst*innen, für Frieden und Gerechtigkeit in Israel/Palästina ein, denn die jetzige Situation bedeutet eine Katastrophe vor allem für die Palästinenser, aber auch für die Israelis. Für mich bedeutet es auch den Abbau unserer Demokratie in Deutschland.“
Christoph Glanz: „In Frankreich haben Aktivist*innen bei einer ähnlichen Klage gegen staatliche Einschränkung der Meinungsfreiheit durch einen Anti-BDS Beschluss vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschrechte gewonnen. Wir sehen uns verpflichtet unsere Klage bis zur letzten Instanz durchzufechten.“
Ahmed Abed: „Das Ziel des Bundestages die Klage als unzulässig und ohne Klagebefugnis zu bewerten ist gescheitert. Das ist ein erster Erfolg. Das Verwaltungsgericht hat jedoch keinen Prüfungsmaßstab an die herablassende Bezeichnung als „antisemitisch“ gestellt, obwohl damit in die Grundrechte der BT3P eingegriffen wird. Die IHRA-Definition des Bundestages ist abgewandelt und wurde von einem wissenschaftlichen Gutachten als unbrauchbar bewertet. Wir sehen deshalb gute Chancen für die nächste Instanz.“
Aufzeichnung der Pressekonferenz (vor Bekanntmachung des Gerichtsurteils des Berliner Verwaltungsgerichts):
BEKANNTMACHUNG: Berliner Verwaltungsgericht lädt zur Anhörung für die Klage der BT3P gegen den Deutschen Bundestag am 7. Oktober 2021
Im Mai 2020 reichte die palästinensisch-jüdisch-deutsche Initiative Bundestag 3 für Palästina (BT3P) Klage gegen den Anti-BDS-Beschluss des Deutschen Bundestags vom 17. Mai 2019 vor dem Berliner Verwaltungsgericht (Az. VG 2 K 79/20) ein. Das juristische Ziel der BT3P ist es, die Nichtigkeit des Anti-BDS-Beschluss zu erreichen.
Die BT3P unterstützen die BDS-Kampagne und machen geltend, dass der Beschluss des Deutschen Bundestags den Einsatz für palästinensische Menschenrechte unterdrückt, indem er sie aus öffentlichen Einrichtungen ausschließt und sie als "antisemitisch" diffamiert. Die Initiative sieht in dem Beschluss eine Verletzung ihrer demokratischen Grundrechte (Art. 1 Abs. 1 GG, Art. 5 Abs. 1 GG, Art. 8 Abs. 1 GG und Art. 9 Abs. 1 GG). Außerdem untergräbt der Beschluss internationales Recht und ist anti-palästinensisch.
Das Berliner Verwaltungsgericht will nun nach dem Austausch von hunderten von Seiten Schriftsätzen entscheiden und hat die BT3P und den Deutschen Bundestag zur mündlichen Anhörung am 7. Oktober 2021 um 12 Uhr geladen. Die Verhandlung wird im Dienstgebäude des Verwaltungsgerichts Berlin in der Kirchstraße 7 in Berlin stattfinden. Aufgrund der Corona-Einschränkungen stehen nur wenige Plätze für die Allgemeinheit zur Verfügung.
Die BT3P laden alle Interessierten um 11 Uhr zu einer Kundgebung vor dem Gebäude des Berliner Verwaltungsgerichts ein.
Die Pressekonferenz wird im Anschluss an die Gerichtsverhandlung um 16 Uhr im BAVUL - Kunst & Kultur Café (Annenstraße 13, 10179 Berlin) stattfinden. Außerdem kann der Pressekonferenz per Online Meeting gefolgt werden. Der entsprechende Link lautet: https://us02web.zoom.us/j/86819073012
Bei Rückfragen kann das BT3P Team per E-mail (team@bt3p.org) erreicht werden.
BDS, der Bundestag and das Silencing der Palästina-Solidarität: Veranstaltung am 23.7.2021 um 17-19 Uhr
Klickt einfach auf das untere Bild, um die Video-Aufnahme der Veranstaltung zu starten.
Deutscher Bundestag bezeichnet Anti-BDS Beschluss für unbedeutend und beantragt die Klage der BT3P abzuweisen
Im Mai 2020 reichte die palästinensisch-jüdisch-deutsche Initiative Bundestag 3 für Palästina (BT3P) Klage gegen den Anti-BDS-Beschluss des Deutschen Bundestags vom 17. Mai 2019 vor dem Berliner Verwaltungsgericht (Az. VG 2 K 79/20) ein. Das juristische Ziel der BT3P ist es, die Nichtigkeit des Anti-BDS-Beschluss zu erreichen.
Die BT3P unterstützen die BDS-Kampagne und machen geltend, dass der Beschluss des Deutschen Bundestags sie aus öffentlichen Einrichtungen ausschließt und als "antisemitisch" diffamiert. Die Initiative sieht in dem Beschluss eine Verletzung ihrer demokratischen Grundrechte (Art. 1 Abs. 1 GG, Art. 5 Abs. 1 GG, Art. 8 Abs. 1 GG und Art. 9 Abs. 1 GG). Außerdem untergräbt der Beschluss internationales Recht und ist anti-palästinensisch.
Der Deutsche Bundestag beauftragte schließlich Ende 2020 die Großkanzlei Redeker Sellner Dahs mit seiner Vertretung. Am 16. April 2021 beantragte die Kanzlei nun bei der 2. Kammer des Verwaltungsgerichts Berlin, die Klage der BT3P abzuweisen. Die BT3P werden in den nächsten Wochen dem Verwaltungsgericht Berlin Ihre Erwiderung zur Verfügung stellen.
Stellungnahme der BT3P Kläger*innen (Judith Bernstein, Amir Ali, Christoph Glanz)
"Unsere Klageschrift enthält 19 Fälle der durch den Bundestagsbeschluss hervorgerufenen Diskriminierung von BDS-Aktivist*innen und Palästina-Unterstützer*innen. In vielen Fällen waren wir direkt betroffen. Die Autorität des Bundestages wirkt sich so aus, dass der vermeintlich "nicht-bindende Beschluss" faktisch wie ein Gesetz gehandhabt wird – ein Gesetz welches Menschenrechtsarbeit für Palästinenser*innen als antisemitisch verleumdet und die Nutzung öffentlicher Räume unmöglich macht. Das setzte sich auch nach unserer Klageerhebung fort. So versuchte der Bürgermeister Frankfurts und Vorsitzende der Deutsch-Israelischen Gesellschaft, Uwe Becker, im Dezember 2020 unsere Veranstaltung mit Bezug auf den Bundestagsbeschluss zu verhindern.
Wir können nicht akzeptieren, dass die demokratischen Grundrechte von uns und anderen Palästina-solidarischen Unterstützer*innen immer wieder verletzt werden und uns verboten wird in öffentlichen Räumen gegen die israelische Apartheid-Politik und für die Menschenrechte der Palästinenser*innen zu sprechen. Das Aussprechen der Realität vor Ort- nämlich das Apartheid-System des israelischen Staats als solches zu bezeichnen, wie es gerade die israelische Menschenrechtsorganisation B’tselem und die internationale NGO Human Rights Watch getan haben- ist essenziell für das Herbeiführen einer Veränderung in Israel und Palästina. Darüber zu informieren und gegen diese Verhältnisse aktiv zu sein, muss in einer Demokratie eine Selbstverständlichkeit sein."
Ahmed Abed, Rechtsanwalt der BT3P:
"Ein Jahr nachdem die BT3P ihre umfassende Klage eingereicht haben antwortet der Bundestag mit einer 63-seitigen Replik der Großkanzlei Redeker Sellner Dahs. Er streitet ab, dass die Resolution überhaupt eine Rechtswirkung hat und meint, dass die BT3P gar nicht betroffen seien. Meinen Mandant*innen und vielen anderen Personen wurde jedoch wegen des Beschlusses öffentliche Räume verweigert, sie wurden teils tätlich angegriffen und als Antisemiten verleumdet. Damit wird die Menschenrechtsarbeit meiner Mandant*innen unmöglich gemacht. Ich bin zuversichtlich, dass das Berliner Verwaltungsgericht im Sinne der Klage meiner Mandantschaft urteilen wird, da die Verletzung der Meinungsfreiheit meiner Mandantschaft mit dem deutschen Grundgesetz und der Europäische Menschenrechtscharta nicht vereinbar ist."
Kontakt für Presseanfragen und nähere Informationen:
press@bt3p.org - https://twitter.com/BT3Pteam - https://www.bt3p.org/
BDS-Aktivismus in Corona-Zeiten: Veranstaltung der BT3P in München am 20.3.2021
Wie erwartet wurde unsere Veranstaltung anlässlich der “Israeli Apartheid Week” und der Internationalen Aktionswoche gegen Rassismus bereits im Vorfeld bekämpft. Die Stadt München versuchte die Veranstaltung aus politischen Gründen zu verbieten und verwies dabei explizit auf den eigenen Stadtratsbeschluss gegen BDS.
Im Gegensatz zu den Abläufen in anderen Städten konnten die BT3P dieses Mal zwar nicht in der zweiten gerichtlichen Instanz das Recht auf öffentlichen Raum durchsetzen. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof segnete damit allerdings nicht den Anti-BDS-Beschluss des Stadtrats München ab, sondern urteilte ohne Bezug auf die freiheitlichen Grundrechte ausschließlich aufgrund der Rahmenbedingungen durch die Corona-Maßnahmen. Alle weiteren Details zu den juristischen Abläufen entnehmen Sie bitte unseren früheren Pressemitteilungen.
Die Veranstaltung “Apartheid durch den Staat Israel - das Wegschauen der deutschen Politik” fand dann als Online Meeting mit 100 Zuhörer*innen und Diskutant*innen statt.
Die Kurzvorträge begannen mit einer Würdigung des kürzlich verstorbenen Publizisten und Historikers Dr. Reiner Bernstein. Christoph Glanz entwickelte den Apartheidsbegriff anhand der historischen Situation Südafrikas anlässlich des Jahrestages des Sharpeville-Massakers und der Kodifizierung der Apartheid als Verbrechens gegen die Menschlichkeit. Ahmed Abed stellte die juristische Situation der Klage der BT3P gegen den Deutschen Bundestag dar. Der Bundestag hat bis Ende März Zeit, seine Verteidigung bei Gericht einzureichen.
Als besonderer Gast war Fayrouz Sharqawi von der Organisation “Grassroots Al Quds” geladen. Als Palästinenserin berichtete sie live aus Jerusalem und stellte eloquent und unmissverständlich die praktischen Auswirkungen von Apartheid und Besatzung auf das Leben der palästinensischen Bevölkerung dar. Es schlossen sich rege Diskussionen mit den Teilnehmer*innen an.
Direkt im Anschluss an das Online Meeting hatten die BT3P eine Demonstration vor dem Gasteig angemeldet, also jener Institution aus der die Stadt München sie zuvor verbannt hatte. Bei Minusgraden fanden sich 20 Protestierende zusammen, die mit Transparenten und Kurzansprachen der Forderung nach Gerechtigkeit Ausdruck gaben. Sowohl Veranstaltung als auch Demonstration wurden jeweils von den Münchner Gruppen Frauen in Schwarz, Salam Shalom und der Jüdisch-Palästinensischen Dialoggruppe unterstützt.
Eine der Demonstrierenden war die ehemalige Bundestagsabgeordnete der Partei DIE LINKE und Menschenrechtspolitische Sprecherin der Bundestagsfraktion der Partei DIE LINKE, Annette Groth (Stuttgart):
“Apartheid ist ein Verbrechen gegen die Menschlichkeit, das bestraft werden muss. Insofern muss auch die von Israel begangene Apartheid als Verbrechen gebrandmarkt und geahndet werden…Die Bundestagsresolution stellt BDS als antisemitisch dar. Es ist falsch und gehässig eine Menschenrechtsbewegung, derart zu verunglimpfen. Daher begrüße ich die couragierte Klage der BT3P aus vollem Herzen. Diese Pseudogesetzgebung widerspricht demokratischen Grundsätzen und muss daher gerichtlich annulliert werden.”
Die BT3P resümieren:
“Die Stadt München hat eine antirassistische Gruppe während der Antirassismuswochen bekämpft- wir denken, dass das keiner weiteren Erläuterung bedarf. Wir werden unter günstigeren Umständen wieder nach München kommen- einerseits, weil das Interesse an unseren Inhalten groß ist, und zum zweiten, weil die Münchener Anti-BDS-Resolution fallen muss.
Insgesamt ziehen wir eine sehr positive Bilanz für diese Veranstaltung unter widrigen Bedingungen: sowohl die große Anzahl an Veranstaltungsteilnehmer*innen als auch die Unterstützung durch lokale zivilgesellschaftliche Gruppen bestätigen den Wunsch der Bürger*innen nach Information und Austausch.
Ein Höhepunkt war sicherlich der Beitrag Fayrouz Sharqawis. Mit großer Klarheit setzt sie dem deutschen Publikum die hässlichen Realitäten anhand des Mikrokosmos Jerusalem auseinander- für uns nur umso mehr Ansporn, palästinensische Stimmen weiterhin zu verstärken und gegen die Verhältnisse aufzustehen, die diese Menschen unterdrücken.
In wenigen Tagen wird uns die juristische Verteidigung seitens der Anwälte des Bundestages vorliegen. Wir werden die Öffentlichkeit dann zeitnah darüber informieren. Wir planen außerdem weitere Veranstaltungen in mehreren deutschen Städten, darunter natürlich auch in der Hauptstadt.”
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof bestätigt Verbot der BT3P Veranstaltung im Gasteig München am 20.03.2021 - BT3P kündigen ZOOM Meeting und Eilversammlung an
Ende Januar 2021 meldete die jüdisch-palästinensisch-deutsche Initiative Bundestag 3 für Palästina (BT3P) eine Veranstaltung beim Gasteig München mit dem Titel “Apartheid durch den Staat Israel - Das Wegschauen der deutschen Politik” an.
Der Gasteig München teilte den BT3P mit, dass “…wir Ihre Veranstaltung aufgrund des politischen Themas ablehnen...Es tut uns leid, Ihnen keine Veranstaltungstermine im Gasteig anbieten zu können.” (siehe E-mail Kopie).
Daraufhin wurde kurze Zeit später von den BT3P Eilantrag (Aktenzeichen M17 E 21.1055) beim Bayerischen Verwaltungsgericht beantragt. Das Gericht urteilte am 17.03.2021 schließlich gegen die Interessen der BT3P.
Vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) wurde direkt im Anschluss Beschwerde eingereicht, um den Raum im Gasteig München für die Veranstaltung am 20.03.2021 zu erwirken. Das Gericht bestätigte am 19.03.2021 das Verbot der Veranstaltung mit dem Vorwand des Infektionsgeschehens der Covid19-Pandemie. Das Gericht entschloss sich, nicht auf das politisch-motivierte Verbot der Stadt München mit explizitem Bezug auf den Stadtratsbeschluss zu BDS vom 13.12.2017 einzugehen (siehe Auszug aus Begründung von der Stadt München für das Raumverbot).
Dieser Stadtratsbeschluss wurde von selbigem Gericht im November 2020 als Verstoß gegen die Meinungsfreiheit und Versammlungsfreiheit (Art. 5 und 8 GG) eingestuft.
Trotz des BayVGH Urteils wird die Veranstaltung morgen am 20.03.2021 über ZOOM stattfinden. Der entsprechende Link kann durch eine E-mail Anfrage an events@bt3p.org erfragt werden. Außerdem wird im Anschluss an die Veranstaltung um 18:30 Uhr eine Eilversammlung gegen die Stadt München vor dem Gasteig stattfinden.
Die BT3P kommentieren die Entwicklungen:
Ahmed Abed, Anwalt der BT3P:
“Die Stadt München weigert sich weiterhin unbequeme Veranstaltungen zu Palästina und Israel zu erlauben. Leider akzeptierte der Bayerische Verwaltungsgerichtshof die erst im Laufe des Verfahren vorgeschobenen Infektionsschutzargumente - und dies obwohl die BT3P in Frankfurt schon erfolgreich eine Veranstaltung unter Corona-Bedingungen durchgeführt haben.
Die Stadt weigert sich Informationen über Ausweichtermine und andere Räume zu geben. Das hätten die Gerichte berücksichtigen müssen.”
BT3P Kläger/Klägerin (Judith Bernstein, Amir Ali, Christoph Glanz):
“Die politische Blockade-Politik der Stadt München hat an dieser Stelle gewonnen. Die Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs ist auch deshalb nicht nachvollziehbar, weil es sich hier nicht um irgendeine beliebige Veranstaltung handelt, sondern diese als politische Versammlung zu werten ist; dies entspricht auch der bisherigen Rechtsprechung. Als solche sollte sie eigentlich durch demokratische Freiheitsrechte geschützt sein.
Unsere Veranstaltung steht im direkten Zusammenhang mit dem von der UN ausgerufenen “Internationalen Tag gegen Rassismus”. Die Stadt München hindert also eine jüdisch-palästinensisch-deutsche Menschenrechtsgruppe während der aktuell in München stattfindenden Antirassismus-Woche daran, ihre antirassistische Arbeit zu leisten. Das ist schädlich für die Sache der Menschenrechte und für das Ansehen der Stadt München.
Wir sind froh und stolz Fayrouz Sharqawi von Grassroots Al Quds als Gast für unsere Veranstaltung gewonnen zu haben. Dank des ZOOM Meetings / Livestreams besteht also weiterhin die Möglichkeit von ihr aus erster Hand zu erfahren, was Apartheid durch den Staat Israel für die Palästinenser*innen tagtäglich bedeutet.”
Web: www.bt3p.org
E-mail: team@bt3p.org
Twitter: https://twitter.com/BT3Pteam
Bay. Verwaltungsgericht entscheidet für die Stadt München und dessen Raumverbot für die Veranstaltung der BT3P Initiative - diese hat nun Beschwerde eingereicht
Nachdem die Stadt München vor Kurzem der Bundestag 3 für Palästina (BT3P) Initiative das Recht auf öffentliche Veranstaltungsräume versagt hatte, beantragte sie einen Eilantrag (Aktenzeichen M17 E 21.1055). Das Bayerische Verwaltungsgericht urteilte am 17. März gegen die Interessen der BT3P. Die Initiative hat daraufhin Beschwerde bei der nächsthöheren Instanz eingereicht, dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof (BayVGH).
Die Stadt München bezieht sich in ihrer Verteidigung für ein Raumverbot für die Veranstaltung explizit auf den Stadtratsbeschluss vom 13.12.2017. Darin heißt es unter anderem: "Organisationen und Personen (...) welche sich mit den Inhalten, Themen und Zielen der BDS-Kampagne befassen, diese unterstützen, diese verfolgen oder für diese werben, werden von der Raumüberlassung bzw. Vermietung von Räumlichkeiten ausgeschlossen."
Der Name der BT3P-Veranstaltung ist "Apartheid durch den Staat Israel - und das Wegschauen der deutschen Politik", welche für den 20. März 2021 um 15:30-17:30 Uhr in den Räumen des Gasteig München geplant ist. Sie ist ein Beitrag zur alljährlich stattfindenden "Israeli Apartheid Week". Außerdem steht der 21. März für den “Tag zur Eliminierung des Rassismus” der Vereinten Nationen (UN), der an das Sharpeville Massaker an 69 unbewaffnete Schwarze Demonstrant:innen durch das Apartheid-Regime in Südafrika in 1960 erinnern soll.
Die BT3P nehmen zu den Vorgängen wie folgt Stellung:
"Wir haben mittlerweile eine ganze Reihe an gerichtlichen Verfahren in ganz Deutschland angestrengt und damit öffentlichen Raum für Meinungsfreiheit im Rahmen der BDS-Menschenrechtsarbeit erringen können. Dabei ist es nicht ungewöhnlich, dass die Verwaltungsgerichte in der ersten Instanz kleinmütig gegen uns entscheiden. Bisher hat uns dann aber stets die nächsthöhere Instanz Recht zugesprochen und dies mit den hohen Rechtsgütern begründet, die unser Grundgesetz garantiert. Zuletzt war dies bei unserem Sieg gegen die Stadt Frankfurt am Main im Dezember 2020 der Fall.
Die Stadt München hat in einem ähnlichen Kontext außerdem bereits gegen den Kläger Klaus Ried verloren. Auch hier befand der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (17.11.2020, AZ 4 B 19.1358), dass die Stadt Veranstaltungen zum Themen Israel und Palästina sowie von BDS-Unterstützer*innen in städtischen Räumen zulassen muss. Warum die Stadt München glaubt, nun erfolgreicher zu sein, ist uns schleierhaft. Wir gehen zum jetzigen Zeitpunkt davon aus, dass wir die Veranstaltung mit Rückendeckung des Bayerischen VGH erfolgreich durchführen können.
Das Verhalten der Stadt München ist schlicht empörend. Sie richtet sich gegen die Menschenrechte für Palästinenser:innen und die Einhaltung von internationalem Völkerrecht durch den Staat Israel. Selbst die größte israelische Menschenrechtsorganisation B’tselem kam vor Kurzem zu der Einsicht, dass der Staat Israel in allen besetzten palästinensischen Gebieten und im eigenen Staatsgebiet Apartheid betreibt.
Eben diesen Sachverhalt werden wir am Samstag genauer erläutern. Zu diesem Zwecke haben wir einen besonderen Gast eingeladen: Fayrouz Sharqawi von der Gruppe Grassroots Al Quds wird live aus Jerusalem berichten, was Apartheid, illegale Siedlungen und Besatzung für die Palästinenser:innen ganz konkret bedeutet. Wie sollten wir ihr erklären, dass die Veranstaltung durch deutsche Lokalpolitiker:innen abgesagt wurde? Der Stadtrat, der Bürgermeister und die Behörden schaden hiermit einer guten Sache, sie beschädigen zusätzlich aber auch das internationale Ansehen der Stadt München.
Wir als BT3P haben es uns zur Aufgabe gemacht, diese deutschen und israelischen Zustände aufzudecken - und sie aktiv zu bekämpfen. Die Menschenrechte sind unteilbar und stehen eben auch den Palästinenser:innen zu. In diesem Sinne laden wir alle Münchner:innen ein, unserer (Corona-konformen) Vorstellung live vor-Ort im Gasteig oder per Livestream beizuwohnen. Selbstverständlich sind wir an einer lebendigen Debatte nach dem Vortrag interessiert - kritische Fragen sind willkommen!"
Aufgrund der benannten Repressionen und möglichen Änderungen, bitten wir alle Interessent:innen sich regelmäßig hier auf der Webseite zu informieren!
Homepage: www.bt3p.org
Twitter: @BT3Pteam
Pressekontakte: press@bt3p.org
Stadt München verbietet Veranstaltung der BDS-nahen BT3P Initiative trotz Entscheidung des Bayerischen VGH
Die palästinensisch-jüdisch-deutsche Initiative Bundestag 3 für Palästina (BT3P) von Amir Ali, Judith Bernstein und Christoph Glanz hat vor dem Bayerischen Verwaltungsgericht München (Az. M 7 E 21.2021) einen Eilantrag eingereicht, um eine politische Informationsveranstaltung mit dem Titel „Apartheid durch den Staat Israel - Das Wegschauen der deutschen Politik“ durchzusetzen. Anlass und Rahmen sind einerseits der von den Vereinten Nationen ausgerufene Internationale Tag gegen Rassismus sowie die global stattfindende Aktionswoche Israeli Apartheid Week der BDS Bewegung. Die Veranstaltung ist für Samstag den 20.03.2021 um 15:30 -17:30 Uhr im Münchner Gasteig geplant. (Registrierung und Details zu der Veranstaltung unter: https://www.bt3p.org/de/bt3p-news/mucevent).
Ende Januar teilte der Gasteig mit, dass „wir ihre Veranstaltung aufgrund des politischen Themas ablehnen“, obwohl dort regelmäßig politische Veranstaltungen zum Nahen Osten (u.a. zu Palästina und Israel) stattfinden.
In einem ähnlichen Fall hatte der Bayerische Verwaltungsgerichtshof am 17.11.2020 in der Sache „Ried gegen die Stadt München“ (Az. 4 B 19.1358) entschieden, dass die Stadt München Veranstaltungen zum Thema Palästina und Israel sowie von BDS-Unterstützer*innen in städtischen Räumen zulassen muss. Die Stadt verletzt andernfalls die Meinungsfreiheit und Versammlungsfreiheit nach Art. 5 und 8 Grundgesetz. Die Stadt München basiert ihren Ausschluss von öffentlichen Räumen auf den Stadtratsbeschluss vom 13.12.2017, der allen Bewerbern, die sich in einer geplanten Veranstaltung “mit den Inhalten, Themen und Zielen der BDS-Kampagne befassen, diese unterstützen, diese verfolgen oder für diese werben" zwingend von der Raumvergabe in städtischen Einrichtungen ausgeschlossen sein.
Die BT3P unterstützen die BDS-Kampagne und klagen vor dem Berliner Verwaltungsgericht (Az. VG 2 K 79/20) gegen den Deutschen Bundestag. Der Grund: das Parlament hatte im Mai 2019 eine Anti-BDS-Resolution verabschiedet, die die Meinungs- und Versammlungsfreiheit für Menschenrechtsarbeit zu Palästina grundlegend verletzt.
Die BT3P haben im Dezember 2020 unter ähnlichen Vorzeichen eine Klage gegen die Stadt Frankfurt am Main (Hessischer Verwaltungsgerichtshof, Az. 8 B 3012/20) gewonnen und konnten die Veranstaltung in einem dortigen städtischen Raum durchführen. Ein ähnliches Urteil wird in den kommenden Tagen auch von dem Bayerischen Verwaltungsgericht für die Veranstaltung in München am 20.03.2021 erwartet.
Die BT3P kommentieren die Entwicklungen folgendermaßen:
Amir Ali: „Als Palästinenser in Deutschland ist es für mich eine Herzensangelegenheit, die Unterdrückung, Diskriminierung und Entrechtung der Palästinenser*innen durch den Staat Israel öffentlich sichtbar zu machen und zu diskutieren. Es ist für mich als Münchner Bürger enttäuschend, dass ich sogar hier nicht zu den Menschenrechten der Palästinenser*innen sprechen darf. Aber es passt ins Gesamtbild – deutsche Städte, wie München, brechen lieber deutsche Gesetze, statt Menschenrechtsverletzungen durch Israel zu thematisieren.“
Judith Bernstein: „Als Mitglied der Jüdisch-Palästinensischen Dialoggruppe München sind mir seit Jahrzehnten die Schikanen, denen all jene ausgesetzt sind, die sich für die Gleichstellung von Palästinenser*innen und Israelis einsetzen, bekannt. Die aggressive und repressive Haltung der Stadt München uns gegenüber ist nicht hinnehmbar. Es muss möglich sein, auch in München öffentlich einen gerechten Frieden zwischen Palästinenser*innen und Israelis zu fordern.“
Christoph Glanz: „Ich habe auf Einladung der Jüdisch-Palästinensischen Dialoggruppe bereits 2016 eine Informationsveranstaltung zu BDS im Münchner Gasteig gehalten. Unsere Veranstaltung wurde damals von einem Mob pro-israelischer Fanatiker durch dutzendfache Zwischenrufe, Brüllen, aggressives Wedeln mit israelischen Fahnen, Beleidigungen etc. gestört. Der Münchner Anti-BDS-Stadtratsbeschluss im Folgejahr - der erste dieser Art in Deutschland - stellt die Fortsetzung dieser antidemokratischen Aggressionen mit (kommunal)politischen Mitteln dar. Neben den Inhalten, die wir transportieren wollen, stellt mithin das Durchsetzen unserer Veranstaltung an sich bereits ein Ausrufezeichen für Menschenrechte dar."
Kontakt für Presseanfragen und nähere Informationen:
press@bt3p.org - https://twitter.com/BT3Pteam - https://www.bt3p.org/
"Israeli Apartheid Week" in München: Die 2. Veranstaltung der BT3P am 20.3.2021
Wir laden alle Unterstützer:innen und kritischen Interessent:innen herzlich zu folgender Veranstaltung der Bundestag 3 für Palästina (BT3P) in München ein:
Apartheid durch den Staat Israel - Das Wegschauen der deutschen Politik
Datum: Samstag, den 20. März 2021
Uhrzeit: 15:30 bis 17:30
Ort: Gasteig, Rosenheimer Str. 5, 81667 München
Zu den Inhalten:
Vor wenigen Wochen hat die israelische Menschenrechtsorganisation B‘Tselem erstmals den Staat Israel als Apartheidsgebilde bezeichnet. In dieser Veranstaltung gehen wir auf die Definition von Apartheid laut internationalem Völkerrecht ein und beschreiben die Gemeinsamkeiten und Unterschiede zwischen der Situation Palästinas unter israelischer Herrschaft und der Situation in Apartheid-Südafrika anhand von konkreten Beispielen.
Außerdem informieren wir natürlich über den Stand unserer Klage gegen den Deutschen Bundestag.
Der Vortrag ist ein Beitrag der #BT3P zur alljährlich und international stattfindenden Israeli Apartheid Week (IAW 2021) unter dem Motto "United Against Racism".
In der abschließenden Diskussion stellen wir uns gerne solidarischen und kritischen Zuschauerbeiträgen. Wir behandeln die Frage, was Münchner:innen, aber auch Menschen in ganz Deutschland konkret für die Durchsetzung der palästinensischen Menschenrechtskampagne BDS tun können. Was können wir von der internationalen Boykottkampagne lernen, die half das Apartheidssystem Südafrikas zu Fall zu bringen?
Wir, die #BT3P (Bundestag 3 für Palästina), sind die jüdisch-palästinensisch-deutschen Aktivist*innen Judith Bernstein, Amir Ali und Christoph Glanz. Gemeinsam haben wir eine Klage gegen die rassistische und antidemokratische BDS-Bundestagsresolution eingereicht.
Wir widmen diese Veranstaltung dem Andenken an Dr. Reiner Bernstein. Dr. Bernstein ist der Ehemann unserer Mitklägerin Judith Bernstein. Er ist Träger der Auszeichnung "Aufrechter Gang" der Humanistischen Union Bayerns für das Lebenswerk und war ein ehrlicher und versierter Streiter für eine gerechte Friedenslösung in Palästina/Israel. Er war gerade aufgrund seines Engagements Zielscheibe gehässiger Angriffe durch die Unterstützer:innen Israels. Dies auch und nicht zuletzt, sondern besonders heftig in seiner Heimatstadt München. Er ist leider vor wenigen Tagen von uns gegangen, nicht lange nach der Veröffentlichung seines politischem Lebensberichts "Allen Anfeindungen zum Trotz".
Weitere wichtige Informationen:
Aufgrund der leider zu befürchtenden Repressionsversuche gegen unsere Veranstaltung informieren Sie sich über unsere Homepage www.bt3p.org oder den Twitter-Kanal @BT3Pteam bis kurz vor der Veranstaltung über etwaige Aktualisierungen!
Wegen der Covid-19 Pandemie müssen wir die Veranstaltung vor Ort im Gasteig auf eine bestimmte Anzahl Personen beschränken. Die Teilnahme an der Veranstaltung wird daher nur für angemeldete Gäste möglich sein. Dementsprechend müsst ihr den Teilnahmewunsch per E-Mail anmelden.
Wunsch an der Veranstaltung im Gasteig teilzunehmen? E-Mail an events@bt3p.org mit dem Betreff: TEILNAHME
Wunsch an der Teilnahme per Live-Stream? E-Mail an events@bt3p.org mit dem Betreff: LIVE-STREAM
Während der Veranstaltung werden die Vorgaben der Corona-Kontakt- und Betriebsbeschränkungsverordnung des Landes Bayern umgesetzt (u.a. Mindestabstand, Plätze mit personalisierter Sitzvergabe, Bereitstellung von Desinfektionsmittel, Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes etc.).
Die Teilnahme an der Veranstaltung ist nur möglich bei Symptomfreiheit und ohne Quarantänepflicht. Zur Ermöglichung der Infektionsnachverfolgung durch das Gesundheitsamt werden wir bei Einlass zur Veranstaltung Name, Anschrift und Telefonnummer von jedem / jeder Teilnehmer-/in erfassen müssen.
Weitere Bestimmungen können sich aus Vorgaben des Gesundheitsamtes und der aktuellen Situation ergeben. Alle Daten werden sensibel gehandhabt und dienen keinem anderen Zweck als der Nachverfolgung etwaiger Infektionen. Nach der vorgeschriebenen Aufbewahrungszeit werden sie gelöscht bzw. vernichtet.
Als Aktivist:innen und Befürworter:innen der BDS-Kampagne akzeptieren wir auf unseren Veranstaltungen keinerlei diskriminierende oder rassistische Äußerungen. Genau so wenig tolerieren wir verbale oder physische Gewalt. Bei Zuwiderhandlung machen wir vom Hausrecht Gebrauch und verweisen Rassist:innen und Störer:innen des Raumes. Dieser Rahmen wird von uns bewusst gesetzt, damit ein sicherer Raum entsteht, innerhalb dessen nach dem Vortrag Platz für Nachfragen, Kommentare und Kritik seitens der Zuhörer:innen besteht.
Pro-BDS Initiative BT3P führt erfolgreich Veranstaltung in Frankfurt am Main durch
Anfang Dezember 2020 hat die Stadt Frankfurt am Main versucht die Veranstaltung der Bundestag 3 für Palästina (#BT3P) mit dem Titel „Meinungsfreiheit für Menschenrechtsarbeit statt Zensur“ zu verbieten. Trotz voriger Reservierungsbestätigung hatte sich die SAALBAU Betriebsgesellschaft mbH auf Druck der Stadt Frankfurt am Main geweigert, der BT3P-Initiative öffentlichen Raum zur Verfügung zu stellen. Daraufhin hatte der Berliner Anwalt Ahmed Abed im Namen der BT3P Klage eingereicht. Der 8. Senat des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs urteilte schließlich zugunsten der Kläger:innen. Dieses Urteil entspricht ähnlich lautenden Urteilen in Bonn, Lüneburg und sogar Frankfurt am Main selbst. Die dortigen Anti-BDS-Beschlüsse erwiesen sich immer wieder als unvereinbar mit den demokratischen Freiheitsrechten des Grundgesetzes in Deutschland.
Mit einer Woche Verspätung konnte die Veranstaltung dann schließlich am Samstag den 12.12.2020 in dem SAALBAU Gebäude am Südbahnhof stattfinden. Insgesamt 100 Interessiert*innen nahmen im Saal und per Live-Stream teil.
Eingeleitet wurde die Informationsveranstaltung durch Wieland Hoban, einer der Vorstände der Organisation Jüdische Stimme für gerechten Frieden in Nahost. Er machte deutlich, dass er auf den vermeintlichen Schutz der Juden Deutschlands durch Zionisten, wie beispielsweise Bürgermeister Uwe Becker, gerne verzichte. Im Namen seiner Organisation solidarisierte er sich mit der BT3P Initiative. Danach betonte eine Sprecherin der lokalen Frankfurter Gruppe Free Palestine Ffm ebenfalls das Prinzip der internationalistischen Solidarität und der Widerständigkeit angesichts staatlich verordneter Sprechverbote für den Einsatz für palästinensische Menschenrechte.
Dann sprachen die drei Aktivist:innen, die im Mai 2020 Klage gegen den Deutschen Bundestag vor dem Berliner Verfassungsgericht eingereicht hatten. Ihr juristisches Ziel ist es, den Anti-BDS-Beschluss des Deutschen Bundestags von Mai 2019 gerichtlich für nichtig erklären zu lassen.
Amir Ali sprach, teils persönlich bewegt, über die aktuelle Situation der Palästinenser:innen unter israelischer Herrschaft sowie über das Flüchtlingsschicksal der eigenen palästinensischen Familie. Christoph Glanz erläuterte wofür BDS eigentlich steht, auf welchen Werten die BDS-Bewegung beruht und wie sie dazu beitragen will, internationales Völkerrecht in die Praxis umzusetzen. Judith Bernstein interpretierte die Lage aus ihrer Sicht als deutsche Jüdin und zeigte auch anhand persönlicher Beispiele auf, wie lange der Vorlauf der heutigen Diffamierungen in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland bereits ist. Ahmed Abed rundete als Anwalt den Vortrag durch die Darstellung der Klage der BT3P und deren aktuellen Stand ab.
Der Frankfurter Bürgermeister und Stadtkämmerer Uwe Becker ist zugleich der aktuelle Vorsitzende der Deutsch-Israelischen Gesellschaft DIG. Es ist seit Jahren offensichtlich, dass er seine Amtsführung stark unter diesem Aspekt gestaltet. In seiner Pressemitteilung auf der offiziellen Seite der Stadt Frankfurt bezeichnete er das vorliegende Urteil als auch andere Urteile in ganz Deutschland als das „Recht auf Judenfeindlichkeit“ und diffamierte die Menschenrechtsbewegung BDS abermals unbegründet und ohne Nachweise als antisemitisch. Im Stile eines absolutistischen Herrschers für die ganze Stadt Frankfurt formuliert Becker: „Wir lehnen die (…) BDS-Bewegung weiter ab und werden uns dieser auch weiterhin mit all unseren rechtlichen Möglichkeiten entgegenstellen.“ Von welchen „rechtlichen Möglichkeiten“ er hier nach zwei krachend verlorenen Prozessen spricht, bleibt unklar.
Die BT3P beurteilen die Lage folgendermaßen:
„Wir sind froh, dass wir wieder einmal das Recht auf Menschenrechtsarbeit durchsetzen konnten. Frankfurt stellte in dieser Hinsicht sicherlich einen neuralgischen Punkt dar. Unser Fokus bleibt auf der unerträglichen Situation der Palästinenser:innen und unserem Bestreben, einen Beitrag zu einer positiven und gerechten Lösung in Israel und Palästina für alle Menschen zu leisten.
Dass Menschen wie Bürgermeister Becker sich durch teils fanatisch anmutende Äußerungen regelrecht über demokratische Freiheitsrechte stellen ist betrüblich, aber leider erwartbar. Die Feinde der Menschenrechte werden jedoch zunehmend einsehen müssen, dass wir erst dann ruhen werden, wenn palästinensische Menschenrechte auch in Deutschland ohne Angst vor Verleumdung und ohne mühselige juristische Kämpfe öffentlich verteidigt und eingefordert werden können.“
Für weitergehende Informationen und Presseanfragen, kontaktieren Sie gerne press@bt3p.org.
Einladung: Veranstaltung der „Bundestag 3 für Palästina“ (#BT3P) am 12.12.2020 in Frankfurt am Main
Liebe Freund:innen, liebe Unterstützer:innen, liebe kritische Interessent:innen,
wir laden herzlich zu folgender Veranstaltung der Bundestag 3 für Palästina (BT3P) in Frankfurt am Main ein:
Meinungsfreiheit für Menschenrechtsarbeit statt Zensur – Die Klage der Bundestag 3 für Palästina (BT3P) gegen den Anti-BDS Beschluss des Deutschen Bundestags
Datum: Samstag, den 12.12.2020
Uhrzeit: 14:00 bis 16:00
Ort: Großer Saal der SAALBAU Südbahnhof, Hedderichstraße 51, 60594 Frankfurt am Main
Zu den Inhalten der Veranstaltung der #BT3P :
„In unserer Veranstaltung werden wir mit der Situation der Palästinenser:innen beginnen, die für uns im Zentrum der #BT3P Initiative steht. Außerdem stellen wir BDS in allen Facetten als antirassistische und politisch effektive Konsequenz der palästinensischen Zivilgesellschaft aus Jahrzehnten der Unterdrückung durch den Staat Israel dar. Natürlich gehen wir auf die diffamierende Bundestagsresolution ein, gegen die sich unsere Klage richtet. Und: wir behandeln die Frage, was Frankfurter:innen, aber auch Menschen in ganz Deutschland konkret für die Durchsetzung dieser Menschenrechtskampagne tun können.
Wie bekannt, hat die Stadt Frankfurt am Main vergeblich versucht, uns öffentlichen Raum zu verwehren. Der Hessische Verwaltungsgerichthof hat diesem Versuch erst letzte Woche erfreulicherweise einen Riegel vorgeschoben. Die Durchführung der für den letzten Samstag (5.12.2020) geplanten Veranstaltung war jedoch logistisch nicht mehr umsetzbar - daher beanspruchen wir dieses Recht nun genau eine Woche später umso vehementer.
Bereits euer Kommen zu der Veranstaltung, aber auch das Reinklicken in den Live-Stream stellt eine wichtige Unterstützung für unser gemeinsames Anliegen dar. Wir bedauern die Unannehmlichkeiten, die unsere politischen Gegner:innen durch Hinhaltetaktik und Diffamation für euch als Interessent:innen verursacht haben.
Wir freuen uns auf euch, Frankfurt!“ (Judith, Amir, Christoph)
Weitere wichtige Informationen:
Aufgrund der Covid-19 Pandemie müssen wir die Veranstaltung vor Ort im SAALBAU am Südbahnhof in Frankfurt am Main leider auf 43 Personen begrenzen. Die Teilnahme an der Veranstaltung wird daher nur für geladene Gäste möglich sein. Dementsprechend müsst ihr den Teilnahmewunsch per E-Mail anmelden. Dies alles hilft uns u.a. den Überblick zu behalten.
Wunsch an der Veranstaltung im Südbahnhof teilzunehmen? E-Mail an events@bt3p.org mit dem Betreff: TEILNAHME
Wunsch an der Teilnahme per Live-Stream? (Technische Umsetzbarkeit noch nicht gesichert). E-Mail an events@bt3p.org mit dem Betreff: LIVE-STREAM
Während der Veranstaltung werden die Vorgaben der Corona-Kontakt- und Betriebsbeschränkungsverordnung des Land Hessen umgesetzt (u.a. Mindestabstand von 1,5m, Plätze mit personalisierter Sitzvergabe, Bereitstellung von Desinfektionsmittel, etc.). Außerdem besteht für alle Teilnehmer*innen während der kompletten Veranstaltung eine Mund-Nasen-Bedeckungspflicht.
Die Teilnahme an der Veranstaltung ist nur möglich bei Symptomfreiheit und ohne Quarantänepflicht. Zur Ermöglichung der Infektionsnachverfolgung durch das Gesundheitsamt werden wir bei Einlass zur Veranstaltung Name, Anschrift und Telefonnummer von jedem / jeder Teilnehmer-/in erfassen müssen.
Als Aktivist:innen und Befürworter:innen der BDS-Kampagne akzeptieren wir auf unseren Veranstaltungen keinerlei diskriminierende oder rassistische Äußerungen. Genau so wenig tolerieren wir verbale oder physische Gewalt. Bei Zuwiderhandlung machen wir vom Hausrecht Gebrauch und verweisen Rassist:innen und Störer:innen des Raumes. Dieser Rahmen wird von uns bewusst gesetzt, damit ein sicherer Raum entsteht, innerhalb dessen nach dem Vortrag Platz für Nachfragen, Kommentare und Kritik seitens der Zuhörer:innen besteht.
BT3P Initiative gewinnt Klage gegen Stadt Frankfurt am Main und bekommt städtischen Raum für BDS Veranstaltung zugesprochen
Die palästinensisch-jüdisch-deutsche Initiative Bundestag 3 für Palästina (BT3P) von Amir Ali, Judith Bernstein und Christoph Glanz hat vor dem Hessischen Verwaltungsgerichtshof Recht bekommen, in Frankfurt am Main städtische Räume anzumieten. Mit Hilfe des Berliner Rechtsanwalts Ahmed Abed konnte per Eilantrag die Raumnutzung gegen das proklamierte BDS-Verbot der Stadt Frankfurt am Main durchgesetzt werden. Im Beschluss des 8. Senats des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs (Az. 8 B 3012/20) heißt es dazu:
“Der Antragsgegnerin wird im Wege der einstweiligen Anordnung vorläufig aufgegeben, dem Antragsteller (…) zur Durchführung der Veranstaltung „Meinungsfreiheit für Menschenrechtsarbeit statt Zensur – Die Klage der Bundestag 3 für Palästina (BT3P) gegen den Anti-BDS Beschluss des Deutschen Bundestages“ den „Großen Saal“ im SAALBAU Südbahnhof am 5. Dezember 2020 zu den üblichen Vertragsbedingungen in der Zeit von 14 Uhr bis 18 Uhr zur Verfügung zu stellen.“
Die BT3P kommentieren diesen Erfolg gegen die Stadt Frankfurt am Main folgendermaßen:
Amir Ali: „Drei Jahre nach dem Beschluss der Stadt Frankfurt am Main gegen die BDS-Bewegung ist jetzt vom Gericht geklärt, dass dieser gegen geltende Grundrechte verstößt. Die Stadt kann uns nicht verbieten über Menschenrechtsverletzungen gegen das palästinensische Volk durch die israelische Besatzung und die Forderung nach gleichen Rechten für alle Menschen in Israel und Palästina zu sprechen. Alle Städte, Kommunen und Gemeinden und der Deutsche Bundestag selbst müssen schnellstens ihre diskriminierenden und rechtswidrigen Beschlüsse gegen Menschenrechtsarbeit für die Palästinenser*innen zurücknehmen.”
Judith Bernstein: „Zum zweiten Mal hat der Bürgermeister Uwe Becker versucht die Diskussion über palästinensische Menschenrechte zu verhindern und ist wieder gescheitert. Letztes Jahr hat Becker vergeblich versucht einen Vortrag mit mir als jüdische Sprecherin der Jüdisch-Palästinensischen Dialoggruppe in Frankfurt zu verhindern. Becker hat mich dabei mit dem antisemitischen Mörder von Halle verglichen, weswegen ich Klage gegen die Stadt Frankfurt am Main eingereicht habe.“
Christoph Glanz: „Die Stadt Frankfurt am Main lässt Demonstrationen der teils offen antisemitischen Querdenker zu (mittlerweile verboten), aber will immer wieder Diskussionen von palästinensischen, jüdischen und deutschen Menschenrechtsaktivist*innen zu Palästina und Israel verhindern. Die einzige, die sie dabei unterstützt und hilft, ist die ultrarechte israelische Regierung und deren Besatzungs- und Apartheidspolitik gegenüber den Palästinenser*innen. Diese täglich begangenen Menschenrechtsverbrechen durch den Staat Israel machen während der Covid-19 Pandemie keine Pause und deshalb werden wir weiter dagegen arbeiten und nicht aufhören bis Freiheit, Gleichheit und Gerechtigkeit für alle Palästinenser*innen erreicht worden sind.“
Ahmed Abed, Rechtsanwalt der BT3P: „Der Hessische Verwaltungsgerichtshof hat mit der Aufhebung des Raumverbots den Frankfurter Beschluss gegen BDS Menschenrechtsaktivist*innen rechtlich für irrelevant erklärt. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof, das Verwaltungsgericht Köln und das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht konnten in früheren Urteilen keinen Antisemitismus in der BDS-Bewegung feststellen und haben ebenfalls alle Raumverbote aufgehoben. Der Deutsche Bundestag sollte nun handeln und den Beschluss gegen die BDS-Bewegung zurücknehmen und stattdessen die völkerrechtswidrige Besatzung Israels deutlich verurteilen und sanktionieren. Der Europäische Gerichtshof hat die Mitgliedsstaaten aufgefordert die Kennzeichnungspflicht von israelischen Siedlerwaren durchzusetzen, um die illegale israelische Besatzung zu beenden.“
Aufgrund des kurzfristigen Urteils des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs, wird die Veranstaltung der BT3P eine Woche später, am 12.12.2020 um 14:00-16:00 Uhr, in den Räumen der SAALBAU am Südbahnhof stattfinden.
Gegen den Bundestagsbeschluss zum Verbot der BDS-Bewegung haben die BT3P Klage eingereicht. Mit dem weiteren Urteil des Hessischen Verwaltungsgerichtshof gibt es einen weiteren Beweis, dass dieser Beschluss rechtswidrig ist und gegen das deutsche Grundgesetz verstößt.
Für Presse- und Interviewanfragen, wenden Sie sich bitte an press@bt3p.org. Gerne stellen wir alle relevanten Dokumente zur Verfügung.
BT3P Initiative wehrt sich gegen Zensur-Versuch der Stadt Frankfurt am Main
Wir haben für Samstag, den 5.12.2020, die Veranstaltung „Meinungsfreiheit für Menschenrechtsarbeit statt Zensur - Die Klage der Bundestag 3 für Palästina (BT3P) gegen den Anti-BDS-Beschluss des Deutschen Bundestags“ in Frankfurt am Main geplant (https://www.bt3p.org/news/eventffm).
Die vorige Reservierungsbestätigung vom 20.11.2020 für den Raum im SAALBAU am Südbahnhof wurde uns am 1.12.2020 durch den Leiter der städtischen Raumvermietungsagentur (SAALBAU Betriebsgesellschaft mbH) entzogen. Erst nach mehrfachem Nachfragen und einigen Ausreden hat dieser Leiter schließlich zugegeben, dass der Raumentzug mit dem Anti-BDS Beschluss der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Frankfurt am Main zu tun hat. Weiter unten finden Sie die genaue Kommunikation des Leiters der SAALBAU Betriebsgesellschaft mbH inklusive seiner Begründung.
Zum Zeitpunkt der Absage wurden gerade die letzten Verabredungen mit dem Gesundheitsamt Frankfurt am Main getroffen, um die Hygiene- und Abstands-Maßnahmen aufgrund der Covid-19 Pandemie bei der Veranstaltung zu gewährleisten.
Der Anwalt der BT3P, Rechtsanwalt Ahmed Abed, hat am 3.12.2020 bei Gericht einen Antrag auf einstweilige Verfügung gestellt, um unsere Rechte durchzusetzen und die Veranstaltung stattfinden zu lassen.
Die BT3P kommentieren dieses Vorgehen der Stadt Frankfurt am Main folgendermaßen:
„Ironischer könnte es nicht sein. Eine Veranstaltung mit dem Titel „Meinungsfreiheit für Menschenrechtsarbeit statt Zensur“ - wird in Deutschland wieder einmal zensiert! Wir als Deutsch-Palästinenser*innen akzeptieren diese Art der Schikanierung und Diskriminierung jedoch nicht mehr. Wir werden uns nicht mundtot machen lassen. Es ist unser Ziel und Recht frei und sachlich über Palästina und Israel sowie über BDS und unsere Klage gegen den Deutschen Bundestag reden zu können und das werden wir auch erreichen.“ (Amir Ali, BT3P)
„Bereits im Oktober 2019 hat der Bürgermeister Frankfurt am Mains und der 1. Vorsitzende der Deutsch-Israelischen Gesellschaft, Uwe Becker, versucht, eine Veranstaltung mit dem Titel „Meinungsfreiheit statt Zensur“ in Frankfurt zu verhindern, zu der ich geladen war. Neben verbalen Ausfällen wie der verleumderischen Bezeichnung als „antisemitische Israelhasserin“ griff Becker auch zu dem Mittel, einer der veranstaltenden Organisationen, dem Club Voltaire, anzudrohen, dass diese die städtischen Finanzförderungen verlieren könne. Der Raumentzug wurde damals durch eine einstweilige Verfügung vor Gericht rückgängig gemacht. Lernt Herr Becker eigentlich nicht aus seinen Fehlern?“ (Judith Bernstein, BT3P)
„Durch ihre Verweigerungshaltung behindert die Stadt Frankfurt am Main einmal mehr die Meinungsfreiheit für Menschenrechtsarbeit. Wir sind der Überzeugung, dass wir auch und gerade in Corona-Zeiten die Straße und den öffentlichen Raum nicht rechten Wutbürgern überlassen dürfen. Die israelische Besatzung und Apartheid machen während der Pandemie keine Pause - und deswegen werden auch wir nicht ruhen genau diese Zustände in einer Corona-gerechten Veranstaltung anzuprangern, mit BDS eine im internationalen Recht verankerte palästinensische Menschenrechtskampagne als Gegenmittel anzubieten und über unsere Klage gegen den Deutschen Bundestag zu informieren.” (Christoph Glanz, BT3P)
Für Presseanfragen wenden Sie sich bitte an press@bt3p.org . Gerne stellen wir alle relevanten Dokumente zur Verfügung.
Einladung zur 1. öffentlichen Veranstaltung der Bundestag 3 für Palästina (BT3P) am 5.12.2020 in Frankfurt am Main
Liebe Freund*innen, liebe Kamerad*innen, liebe Unterstützer*innen, liebe Interessent*innen,
gerne möchten wir Euch zu der ersten öffentlichen Veranstaltung der Bundestag 3 für Palästina (BT3P) in Frankfurt am Main mit dem folgenden Titel einladen:
Meinungsfreiheit für Menschenrechtsarbeit statt Zensur – Die Klage der Bundestag 3 für Palästina (BT3P) gegen den Anti-BDS Beschluss des Deutschen Bundestags
Die Veranstaltung wird am Samstag, den 5.12.2020, um 15:00-17:00 Uhr im großen Saal von SAALBAU am Südbahnhof (Hedderichstraße 51, Frankfurt am Main) stattfinden. Wir werden die ganze Veranstaltung auch live streamen, so dass ihr alle von überall aus mitschauen könnt.
Wenn ihr vorher mehr zu den BT3P und der Klage gegen den Deutschen Bundestag erfahren möchtet, schaut gerne auf unserer Webseite www.bt3p.org vorbei.
Aufgrund der Covid-19 Pandemie müssen wir die Veranstaltung vor Ort in Frankfurt am Main leider auf 40 Personen begrenzen. Die Teilnahme an der Veranstaltung wird nur für geladene Gäste möglich sein. Deshalb bitten wir um eine kurze E-Mail mit dem Wunsch zur Teilnahme an events@bt3p.org. Wir bestätigen Eure Teilnahme dann zeitnah, solange noch Plätze verfügbar sind. Alle, die per Live-Stream an der Veranstaltung teilnehmen möchten, bitten wir auch um eine E-mail an events@bt3p.org, so dass wir Euch den Link zum Live-Stream zuschicken können.
Während der Veranstaltung werden die Vorgaben der Corona-Kontakt- und Betriebsbeschränkungsverordnung des Land Hessen umgesetzt (u.a. Mindestabstand von 1,5m, Plätze mit personalisierter Sitzvergabe, Bereitstellung von Desinfektionsmittel). Außerdem besteht für alle Teilnehmer*innen während der kompletten Veranstaltung eine Mund-Nasen-Bedeckungspflicht.
Die Teilnahme an der Veranstaltung ist nur möglich bei Symptomfreiheit und ohne Quarantänepflicht. Zur Ermöglichung der Infektionsnachverfolgung durch das Gesundheitsamt werden wir bei Einlass zur Veranstaltung Name, Anschrift und Telefonnummer von jedem / jeder Teilnehmer-/in erfassen müssen.
Wir freuen uns auf Euer Kommen und senden solidarische Grüße.
Das BT3P Team (Judith Bernstein, Amir Ali, Christoph Glanz)
Zusammenfassung der Klagebegründung im Verfahren gegen den Anti-BDS-Beschluss vor dem Verwaltungsgericht Berlin (Gz. VG 2 K 79/20)
Von Rechtsanwalt Ahmed Abed
Von Rechtsanwalt Ahmed Abed
Die Klage richtet sich auf die Nichtigkeit und Unterlassung des Anti-BDS-Beschlusses des Deutschen Bundestages vom 17.05.2019 (Dr. 19/10191).
Im Namen der Bundestag 3 für Palästina #BT3P wurde am 18.05.2020 die Klage gegen den Bundestagsbeschluss vor dem Verwaltungsgericht Berlin erhoben. Die BT3P sind die Klägerinnen und Kläger Frau Judith Bernstein, Herr Amir Ali und Herr Christoph Glanz, mit drei verschiedenen Hintergründen – jüdisch, palästinensisch und deutsch –, einer gemeinsamen Geschichte und einem Ziel:
GEMEINSAM FÜR MENSCHENRECHTE UND VÖLKERRECHT! FÜR GLEICHE RECHTE ALLER MENSCHEN IN ISRAEL UND PALÄSTINA UND DIE BEENDIGUNG DER ISRAELISCHEN BESATZUNG!
Mit dem Beschluss werden die Kläger*innen, die sich für Menschenrechte mit der Boycott, Divestment and Sanctions-Bewegung (BDS-Bewegung) einsetzen, einer besonders hohen öffentlichen Diffamierung ausgesetzt mit dem Ziel sie von öffentlichen Diskussionen auszuschließen, wodurch die Menschenrechtsarbeit in Deutschland enormen Schaden nimmt. Ohne Rechtsgrundlage wird innerhalb des Bundestages die Meinungs-, Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit eingeschränkt und andere öffentliche Akteure, wie Länder, Kommunen und Städte dazu aufgerufen, ebenfalls einfachgesetzliche und verfassungsrechtliche Normen zu missachten, wie dem kommunalen Nutzungsrecht von Räumen.
Aus der schrecklichen Situation für die 4,98 Mio. Palästinenserinnen unter israelischer Militärbesatzung, der Annexion und israelischen Apartheid (siehe u.a. Bericht des UN-Sonderberichterstatter Michael Lynk vom 15.06.2020, https://reliefweb.int/sites/reliefweb.int/files/resources/A_HRC_44_60.pdf; EJIL 2013, p. 867-913, http://ejil.oxfordjournals.org/content/24/3/867.full.pdf+html und Israeli Practices towards the Palestinian People, Bericht der UN Wirtschafts- und Sozialkommission für Westasien [UN-ESCWA] 2017, http://justicenow.de/wp-content/uploads/2017/03/2017_ESCWA_Israeli-Practices-towards-the-Palestinian-People-and-the-Question-of-Apartheid.pdf#page=61 ) entstammt ihre Motivation sich für Menschenrechte und Völkerrechte einzusetzen. Sie fordern gleiche bürgerliche und soziale Rechte für alle Menschen in Israel und Palästina und ein Ende der israelischen Besatzung. In Anbetracht ihrer lauteren Motive und persönlichen Geschichten gegenüber der hohen Autorität des Bundestages in der Öffentlichkeit ist die stigmatisierende Wirkung des Beschlusses besonders hoch.
Unterstützt wird die Klage vom European Legal Support Centre (ELSC, www.elsc.support) mit dem Rechtsgutachten „Rechtliche Auswirkungen des vom Deutschen Bundestag am 17. Mai 2019 angenommenen „Anti-BDS Beschlusses von den Völkerrechtlern Prof. em. Eric David, Prof. Xavier Dupré De Boulois, Prof. em. Richard Falk (ehemaliger UN-Sonderberichterstatter für Israel und Palästina) und Prof. John Reynold. Sie weisen nach, dass der Beschluss unvereinbar ist mit europäischen und internationalen Menschenrechtsnormen.
Aufruf zum Gesetzesbruch ist rechtswidrig
Die Aufrufe an die Länder, Kommunen und alle anderen öffentlichen Akteure zu gesetzeswidrigem Handeln, wie dem Verbot der Nutzung von kommunalen Räumen, dem Ausschluss von kommunalen Finanzierungen und Einrichtungen, ist rechtswidrig. Der Bundestag hat anstelle eines Gesetzes einen Beschluss gefasst, der eine gesetzesähnliche Wirkung entfaltet, um die Meinungsfreiheit der Klägerinnen, die die BDS-Kampagne unterstützen, zu beschränken. Nach dem Grundgesetz ist der Bundestag jedoch verpflichtet ein Gesetz zu erlassen, wenn sie die Meinungsfreiheit oder die Versammlungsfreiheit einschränken will (Art. 5 Abs. 2 GG, Art. 8 Abs. 2 GG). Ein solches Gesetz wäre jedoch verfassungswidrig, nicht vereinbar mit Art. 10 Abs. 1 und Art. 11 Abs. 1 EMRK (Urteil des EGMR vom 11.06.2020, R.no. 15271, http://hudoc.echr.coe.int/fre?i=001-202756 , Press release http://hudoc.echr.coe.int/fre?i=003-6718555-8953654), der europäischen Verordnung [EU] Nr. 1169/2011 (EuGH, C-363/18, http://curia.europa.eu/juris/document/document.jsf?text=&docid=220534) und der staatlichen Verpflichtung der Nicht-Unterstützung und Nicht-Anerkennung der völkerrechtswidrigen israelischen Besatzung.
Das Parlament darf in seinen Beschlüssen keinesfalls etwas verfassungsrechtlich oder auch einfachgesetzlich Unzulässiges (Rechtswidriges) verlangen. Andernfalls ist das Parlament gehalten, Gesetze allgemein verbindlich zu ändern oder Änderungen zu initiieren. Keinesfalls kann es, auch wenn es sich um eigene Rechtsregeln handelt, diese durch Beschluss für den Einzelfall außer Vollzug setzen.
Luch, Anika D., in: Morlok/Schliesky/Wiefelspütz, Parlamentsrecht, S. 417;
Staatliche Verpflichtung zur Unterstützung von Menschenrechtsarbeit
Die Auswirkungen der stigmatisierenden Bewertung und gesetzeswidrigen Aufrufen führte in Frankfurt am Main, München, Oldenburg, Bonn, Göttingen, Berlin, Mannheim, Bielefeld, Dortmund, Aachen und auf den Musikfestivals Open-Source und Ruhrtriennale zur Verletzung der Meinungsfreiheit, Versammlungsfreiheit und Vereinigungsfreiheit für die Menschenrechtsarbeit der Klägerinnen. Nur mit mehreren erfolgreichen Gerichtsverfahren konnten die Grundrechte der Klägerinnen verteidigt werden. Der Staat hat indes die Pflicht Menschenrechtsarbeit zu unterstützen und nicht zu behindern, Art. 10 und 11 EMRK, Art. 19 Abs. 1, 21 und 22 IpbR.
Verletzung des Allgemeinen Persönlichkeitsrecht, der Meinungs-, Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit der BT3P – Vorfälle in Städten und Gemeinden
Anhand von zahlreichen Vorfällen in den letzten Jahren wird deutlich, dass die Stigmatisierung, der öffentliche Ausschluss, bis hin zu Beleidigungen gegen die Klägerinnen und andere Aktivistinnen zur Verletzung des Allgemeinen Persönlichkeitsrechts (APR) aus Art. 2 Abs. 1 S. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG, der Meinungsfreiheit, Art. 5 Abs. 1 S. 1 GG, Versammlungsfreiheit, Art. 8 Abs. 1 GG, und Vereinigungsfreiheit, Art. 9 Abs. 1 GG, sowie Art. 10 und 11 EMRK, 19 Abs. 1, 21 und 22 IpbR geführt haben. Beispielhaft sind folgende Vorfälle.
(1) Mit der Begründung, dass dem Bundestagsbeschluss gefolgt werden müsse, wurde von der Stadt Frankfurt am Main versucht im Oktober 2019 eine Veranstaltung mit Frau Judith Bernstein zum Thema „Meinungsfreiheit statt Zensur“ der IPPNW und attac zu verhindern, sie als Anhängerin des nationalsozialistischen Antisemitismus gebrandmarkt und mit dem Mörder von Halle verglichen. Nach der kurzfristigen Raumkündigung fand die Veranstaltung durch einen gerichtlichen Eilentscheid statt. Auch in München wurden Räume gekündigt.
(2) Herr Christoph Glanz wurde wegen seiner BDS-Unterstützung in langen Tiraden auf einer Veranstaltung von einem Vorstandsmitglied der Deutsch-Israelischen-Gesellschaft (DIG) als „Antisemitenschwein“ und „Scheißantisemit“ beleidigt und versucht mit Gewalt aus dem Raum zu zerren. Statt Herrn Glanz herauszuwerfen, warfen die Veranstalterinnen und Besucherinnen das DIG Vorstandsmitglied raus. Das Landgericht Oldenburg verurteilte ihn daraufhin, zog jedoch den Bundestagsbeschluss als Grundlage für die Bewertung des Angriffs gegen Herrn Glanz heran. Im gleichen Jahr musste Herr Glanz sein kommunales Raumnutzungsrecht, dass ihm wegen seiner BDS-Unterstützung verwehrt wurde, gerichtlich durchsetzen (Nds. OVG, Az. 10 ME 48/19). Bereits im Jahr 2016 wurde ihm die Nutzung eines kommunalen Raums verboten.
(3) Amir Ali ist Mitglied der Gruppe „Palästina spricht! Koalition für palästinensische Rechte und gegen Rassismus“. Der Senat Berlins versuchte wegen des Beschlusses im Januar 2020 eine Veranstaltung mit „Palästina spricht!“ zu verhindern, was scheiterte.
Weitere Vorfälle und Gerichtsverfahren bei denen die Jüdisch-Palästinensische Dialoggruppe, die Jüdische Stimme für gerechten Frieden, der Deutsch-Palästinensische Frauenverein, die Palästinensische Gemeinde Bonn, das Friedensplenum Mannheim, die Deutsch-Palästinensische Gesellschaft, „Palästinensische Vereine“ in Bonn, Rolf Verleger, Achille Mbembe, Klaus Ried, IPPNW, Kamila Shamsie, Walid Raad, Nirit Sommerfeld, Talib Kweli, Christoph Glanz, Judith Bernstein und Dr. Reiner Bernstein wegen des Beschlusses oder ähnlicher Beschlüsse angegriffen und von öffentlichen Räumen ausgeschlossen worden sind, zeigen auf, wie sehr die Meinungsfreiheit für Menschenrechtsarbeit in Deutschland eingeschränkt worden ist.
Keine rechtliche und tatsächliche Grundlage für die Warnungen und Bewertungen
Es besteht keine Rechtsgrundlage für die staatlichen Warnung vor der BDS-Kampagne und die höchstrichterlichen Vorgaben für staatliches Informationshandlungen werden nicht beachtet (siehe Glykolwein-Beschluss [BVerfGE 105, 253] und Osho-Beschluss [BVerfGE 105, 278]). Eine Anhörung fand nicht statt und der Bundestag urteilt ausschließlich einseitig. Der Vergleich mit dem nationalsozialistischen Vernichtungsantisemitismus gegen die BDS-Kampagne und gegen die Klägerinnen ist ohne tatsächliche und rechtliche Grundlage, besonders ehrverletzend und führt zu einer enormen Prangerwirkung (vgl. OLG Nürnberg, Az. 3 U 1523/18, LG München I, Az. 25 O 1612/17). Die BDS-Kampagne und die Klägerinnen verachten Antisemitismus, ganz besonders aus ihrer persönlichen Geschichte heraus.
Unanwendbare und abgeänderte Antisemitismusdefinition der IHRA
Die verwendete Antisemitismusdefinition ist wissenschaftlich nicht belastbar und deshalb unanwendbar (siehe ausführlich GUTACHTEN ZUR «ARBEITSDEFINITION ANTISEMITISMUS» DER INTERNATIONAL HOLOCAUST REMEMBRANCE ALLIANCE, von Dr. Dr. Peter Ulrich, September 2019, https://www.rosalux.de/fileadmin/rls_uploads/pdfs/rls_papers/Papers_2-2019_Antisemitismus.pdf ). Der Beschluss führt eine veränderte IHRA-Definition auf, die nicht mehr der IHRA-Definition der europäischen Regierungen entspricht. Der dritte Satz „Erscheinungsformen von Antisemitismus können sich auch gegen den Staat Israel, der dabei als jüdisches Kollektiv verstanden wird, richten.“ entstammt nicht der IHRA-Definition, sondern den Anwendungsanweisungen zur Definition. Im Wesentlichen sprechen vier Argumente gegen die Anwendbarkeit der IHRA-Definition. Die Anwendungsanweisung zur Definition, dass der Gesamtkontext betrachtet werden müsse, ist ausgesprochen unbestimmt; die Agency for Fundamental Rights hat die Definition abgelehnt; Die Definition soll nicht rechtsverbindlich sein, wird aber mit rechtlichen Konsequenzen angewendet; Die Anwendungsanweisungen zur Definition beinhaltet eine Art Exkulpationssatz „Allerdings kann Kritik an Israel, die mit der an anderen Ländern vergleichbar ist, nicht als antisemitisch betrachtet werden.“, womit praktisch die ganze Menschheitsgeschichte mit Israels Praktiken verglichen werden kann. Die im Beschluss aufgeführte IHRA-Definition hält einer kritischen Betrachtung nicht stand.
Keine Gesetzesgrundlage für die Einschränkung der BDS-Kampagne im Bundestag
Die selbstbindenden Regelungen für den Bundestag (III. des Beschlusses) die Meinung der Klägerinnen als Ausschlusskriterium in Räumen, Einrichtungen und bei der Finanzierung des Bundestages festzulegen, fehlt die Rechtsgrundlage. Der Bundestag ist jedoch an Recht, Gesetz und Verfassung gebunden, Art. 1 Abs. 3 GG, Art. 20 Abs. 1 GG. Die Einschränkungen der Grundrechte ohne Gesetz sind unvereinbar mit dem Grundgesetz und einfachgesetzlichen Bestimmungen.
Weitere erfolgreiche Verfahren
Zugunsten der Klägerinnen und anderen Aktivistinnen der BDS-Kampagne entschieden das Verwaltungsgericht Oldenburg (Raumentzug, Az. 3 A 3012/16), Niedersächsische OVG (Raumentzug, Az. 10 ME 48/19), Landgericht München I (Raumentzug, Az. 12 O 13183/19), VG Köln (Raumentzug, Az. 14 L 1765/19), LG Mannheim (Raumentzug, Az. 17 C 5568/19), LG Oldenburg (Beleidigung, Az. 5 O 1380/19), LG Frankfurt a.M. (Raumentzug, Az. 2-32 O 126/19), LG Stuttgart (Falschbehauptung/Beleidigung, Az. 11 O 120/19) der EGMR (Sanktionierung, Baldassi u. a. gg. Frankreich, Az. 15271/16), und der EuGH (Kennzeichnungspflicht, Az. C-363/18). Weitere Verfahren sind anhängig beim VG Frankfurt a.M. (Falschbehauptung/Beleidigung, Az. 7 K 851/20.F) und dem Bayerischen VGH (Raumentzug, Az. M 7 K 18.3672). Bereits im Verfahren vor dem Nds. OVG (Az. 10 ME 48/19) erklärte das Gericht, dass die BDS-Kampagne nicht als antisemitisch bezeichnet werden könne und im Verfahren vor dem VG Köln (Az. 14 L 1747/19) wurde ausgeführt, dass die Grundrechte nicht durch den Beschluss eingeschränkt werden dürfen.
Pressemitteilung: Klage gegen den Deutschen Bundestag aufgrund dessen Anti-BDS-Beschluss eingereicht
Aktivist*innen mit jüdischen, palästinensischen und deutschen Wurzeln verklagen den Deutschen Bundestag für den Verstoß gegen das deutsche Grundgesetz mit dem Anti-BDS-Beschluss vom Mai 2019
Die Bundestag 3 für Palästina (kurz: BT3P), wehren sich mit der Klage gegen die Verletzung ihrer Meinungs- und Versammlungsfreiheit aus Art. 5 und 8 GG sowie der Verletzung ihres Allgemeinen Persönlichkeitsrechts und ihrer Vereinigungsfreiheit aus Art. 2 i.V.m. Art. 1 GG und Art. 9 GG. Bei den BT3P handelt es sich um die in Israel geborene Jüdin Judith Bernstein, den Deutsch-Palästinenser Amir Ali und den langjährigen BDS-Aktivist Christoph Glanz.
Bereits im Mai 2020 reichte der Berliner Menschenrechtsanwalt Ahmed Abed im Namen seiner Mandant*innen die Klage gegen den Anti-BDS-Beschluss des Bundestages vom 17.05.2019 (Drs. 10191/19) beim Verwaltungsgericht Berlin ein (Az. VG 2 K 79/20). Das juristische Ziel ist es, die Nichtigkeit des Anti-BDS-Beschluss zu erreichen.
Der Anti-BDS-Beschluss des Deutschen Bundestags verbietet die Unterstützung, Meinung und die Versammlung von BDS-Anhänger*innen und Menschenrechtsaktivist*innen und fordert alle öffentlichen Akteure, wie Länder, Städte und Kommunen, auf öffentliche Räume und Finanzen zu entziehen. Als Begründung für diesen Beschluss stellt der Deutsche Bundestag die BDS-Bewegung als antisemitisch dar, obwohl das bereits von deutschen und europäischen Gerichten verneint worden ist.
Im Mai 2019 -noch vor dem Beschluss des Bundestages- warnten zudem 240 jüdische und israelische Wissenschaftler den Deutschen Bundestag davor “Unterstützer palästinensischer Menschenrechte als antisemitisch abzustempeln.” Am 3. Juni 2019 erklärte dieselbe Gruppe: “Wir kommen zu dem Schluss, dass der Anstieg des Antisemitismus eindeutig nicht die Sorge ist, die den vom Bundestag beschlossenen Antrag inspiriert hat. Im Gegenteil, dieser Antrag ist von den politischen Interessen (...) der am stärksten rechtsgerichteten Regierung Israels (...) angetrieben.”
In Frankfurt am Main, Oldenburg, München und Berlin haben die dortigen Behörden mit Verweis auf den Bundestagbeschluss mehrfach versucht den Kläger*innen öffentliche Räume für ihre Veranstaltungen zu entziehen. Nur durch juristische Durchsetzung vor diversen Gerichten (u.a. Verwaltungsgericht Oldenburg, Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht, Landgericht München, Landgericht Frankfurt am Main, Verwaltungsgericht Köln) konnten die Kläger*innen schlussendlich (in den meisten Fällen) ihr Recht auf Meinungs- und Versammlungsfreiheit durchsetzen. Von dieser Art der Einschränkung ihrer Grundrechte sind sie jedoch nicht allein betroffen. Dies trifft auch eine Vielzahl von Menschenrechtsaktivist*innen, Künstler*innen und Wissenschaftler*innen, darunter zum Beispiel den renommierten Philosoph Achille Mbembe.
Aufgrund der Unhaltbarkeit der Vorwürfe gegen die BDS-Bewegung haben in der Vergangenheit auch europäische Gerichte mit großer Regelmäßigkeit zugunsten der klagenden Aktivist*innen geurteilt. Hier ragt insbesondere das Urteil des Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte heraus: in einem Urteil aus dem Frühjahr 2020 verurteilte das Gericht die Republik Frankreich zugunsten der klagenden BDS-Aktivist*innen (Baldassi u.a. gg. Frankreich, Az. 15271/16).
Die Klage wird unterstützt vom European Legal Support Centre (ELSC) und den international renommierten Völkerrechtlern Prof. Eric David, Prof. Xavier Dupré De Boulois, Prof. Richard Falk (ehemaliger UN-Sonderberichterstatter) und Prof. John Reynolds. Sie haben zu der Klagebegründung eine Expertise mit dem Titel: “Rechtliche Auswirkungen des vom Deutschen Bundestages am 17. Mai 2019 angenommenen Anti-BDS Beschlusses” beigesteuert.
Bundestag 3 für Palästina (BT3P): Unsere Grundsätze
Wer wir sind
Wir, die Bundestag 3 für Palästina (BT3P), haben den Bundestag der Bundesrepublik Deutschland verklagt. Im vorliegenden Grundsatzpapier möchten wir Ihnen gerne erklären wie es dazu kam, wieso dieser Schritt notwendig war und was Sie zur Unterstützung unserer Initiative tun können.
Wir sind:
Judith Bernstein, deutsche Jüdin, in Jerusalem geboren und Trägerin des Preises “Aufrechter Gang” 2017 der Humanistischen Union Bayern. Gemeinsam mit ihrem Ehemann Dr. Reiner Bernstein erhielt sie den Preis für die Verlegung von Stolpersteinen in München und für ihren Einsatz für den Frieden zwischen Israelis und Palästinenser*innen. Sie ist Sprecherin der Münchner “Jüdisch-Palästinensischen Dialoggruppe”.
Amir Ali ist deutsch-palästinensischer Herkunft. Seine Familie wurde 1948 vollständig aus der Nähe von Haifa vertrieben und lebt heute als Flüchtlinge in Jordanien. Er engagiert sich in der Initiative “Palästina Spricht”.
Christoph Glanz ist seit seiner Jugend antifaschistisch und antirassistisch aktiv. Er hat zwei Jahre in Israel/Palästina gelebt und gearbeitet und ist seit einigen Jahren ehrenamtlich für die palästinensische BDS-Kampagne aktiv (BDS-Initiative Oldenburg).
Beauftragt mit der Klage wurde der Berliner Rechtsanwalt Ahmed Abed. Rechtsanwalt Abed hat bereits erfolgreich gegen die Einschränkungen der Meinungs- und Versammlungsfreiheit der BDS-Kampagne geklagt (Niedersächsisches OVG, 10 ME 48/19, VG Köln, 14 L 1765/19) und setzt sich seit Jahren national und international für Menschenrechte ein.
Was uns drei Kläger*innen als politisch denkende und handelnde Menschen vereint, ist unsere bedingungslose Verpflichtung gegenüber den Menschenrechten. Wir wenden uns ausnahmslos gegen alle Formen von Rassismus, Diskriminierung und Unterdrückung. Aus dieser Verpflichtung und diesen Werten erwächst unser Engagement für die palästinensische Sache und BDS.
Wir haben den Deutschen Bundestag verklagt- wieso?
Am 17. Mai 2019 beschloss der Bundestag einen nicht-bindende Beschluss, der die BDS-Kampagne als antisemitisch brandmarkt, jegliche Kooperation mit BDS Aktivist*innen und Unterstützer*innen verneint und Länder, Gemeinden und Städte dazu aufruft, Veranstaltungen, die BDS thematisieren, durch das Verweigern von öffentlichem Raum etc. zu behindern. Aufgrund der Autorität des Bundestages richten sich faktisch Länder, Gemeinden und Kommunen sowie private Unternehmen nach diesem Beschluss. Sie wenden diesen trotz seiner offensichtlichen Fehleinschätzungen und der fehlenden gesetzlichen Grundlage gegen BDS Aktivist*innen und Palästina- Unterstützer*innen an. Dadurch wird das Grundrecht auf Meinungsfreiheit für Menschenrechtsarbeit massiv verletzt.
Um diese Lage einschätzen zu können, muss man zunächst wissen, was BDS überhaupt ist. Die BDS-Kampagne wurde im Jahre 2005 von der palästinensischen Zivilgesellschaft ins Leben gerufen. Sie ist die Antwort auf Jahrzehnte ethnischer “Säuberungen”, militärischer Besatzung, kontinuierlicher Unterdrückung und Apartheid-Praktiken durch den israelischen Staat und orientiert sich in den Grundsätzen und Mitteln an der Boykottbewegung gegen das alte Apartheidsregime in Südafrika.
Die BDS-Kampagne beinhaltet drei durch das Internationale Völkerrecht und die Resolutionen der Vereinten Nationen gedeckte Forderungen der Palästinenser*innen, nämlich:
das Recht der Flüchtlinge in ihre Heimat zurückkehren zu dürfen
den vollständigen Rückbau der illegalen israelischen Mauer- und Sperranlagen im Westjordanland und die Beendigung der Besatzung sowie
die vollständige rechtliche Gleichstellung aller palästinensischen Bürger*innen Israels
Für das Erreichen dieser Forderungen werden drei gewaltfreie Mittel angewendet, die sich an der Anti-Apartheid Bewegung in Südafrika (u.a. angeführt von Nelson Mandela) orientieren, nämlich::
Boykott
Desinvestionen
Sanktionen.
Wir als BT3P schließen uns den genannten Forderungen der palästinensischen Zivilgesellschaft an.
Der betroffene Beschluss des Deutschen Bundestags diffamiert die Palästinenser*innen und ihre vom internationalen Völkerrecht gedeckten Forderungen (s.o.) sowie ihre gewaltfreie Methode zur Durchsetzung dieser Forderungen (BDS) indem sie diese als antisemitisch bezeichnet. Nichts könnte falscher sein. Menschenrechte sind unteilbar und deswegen hat jeder Mensch Anrecht auf diese. Die Forderung nach Menschenrechten für die Palästinenser*innen bedeutet selbstverständlich nicht, dass anderen Menschen ihre Rechte genommen werden sollen. Dies angesichts von Jahrzehnten der gewaltsamen Unterdrückung, Vertreibung, Apartheid und Besatzung durch den israelischen Staat zu behaupten, stellt eine üble Diffamation der Palästinenser*innen selbst dar sowie der Menschen, die sie in ihrem legitimen Kampf unterstützen. Im Gerichtsprozess werden wir aufzeigen, dass dies unter anderem auch hier in Deutschland ganz konkrete antidemokratische und rassistische Auswirkungen hat.
Unsere Bewertung des Bundestagsbeschluss
Die Mehrheit des Bundestages hat sich dem Beschluss, Drucksache 19/10191, angeschlossen (https://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/101/1910191.pdf) und sie damit erfolgreich verabschiedet. Zahlreiche Bundestagsabgeordnete waren nicht erschienen. Die Fraktion DIE LINKE. stimmte zwar gegen den Beschluss, aber für einen eigenen Antrag, der sich ebenfalls gegen BDS aussprach. Eine Minderheit des Bundestages hat sich ganz enthalten und die AfD versuchte gar einen Verbotsantrag gegen BDS durchzubringen (https://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/097/1909757.pdf).
Von diesem Abstimmungsverhalten konnte die Bundestagsabgeordneten nicht einmal ein Aufruf von 240 jüdischen und israelischen Wissenschaftler*innen abbringen. Darin schrieben diese:
Wir stellen fest: Im gesamten Deutschen Bundestag gab es keine einzige Stimme, die sich klar und bedingungslos auf die Seite der Unterdrückten und des Völkerrechts gestellt hätte. Dieser Beschluss und die weitverbreitete systematische Behinderung einer Menschenrechtskampagne wird eines Tages in der Öffentlichkeit als das Äquivalent zur Unterstützung des südafrikanischen Apartheidstaates und der Diffamierung und Kriminalisierung der dortigen Befreiungsbewegung gelten.
Die juristische Perspektive
Anstatt den Einsatz für Menschenrechte in Palästina und Israel zu fördern werden BDS-Aktivist*innen und Palästina-Unterstützer*innen durch den Beschluss angegriffen. Es fehlt eine gesetzliche Grundlage für die Einschränkung der Meinungs-, Versammlungs und Vereinigungsfreiheit. Die staatliche Warnung vor der BDS-Kampagne und die erklärten und geforderten Verbote für Versammlungen und der Meinung zu BDS sind ebenfalls ohne Rechtsgrundlage. Sie fordert von den Ländern, Gemeinden und allen anderen öffentlichen Akteuren, dass Räume und Einrichtungen verboten werden, was nichts weiter als die Forderung zum Gesetzesbruch bedeutet. Die Grundrechte und vorrangige Gesetze, die die Bereitstellung von Räumen und Einrichtungen garantieren, werden ohne Kommentar übergangen. Ohne Beleg wird schwerwiegende und ehrverletzende Anschuldigung gegen BDS-Unterstützer*innen erhoben, dass sie nicht “nur” irgendeiner Form des Antisemitismus anhängen würden, sondern der eliminatorisch-rassistischen Ausprägung der NS-Zeit, der in der Shoah Millionen europäische Jüdinnen und Juden zum Opfer fielen. Außerdem ist der Beschluss unvereinbar mit europäischen und internationalen Menschenrechten, wie sie aus Art. 10 und 11 der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) und dem UN-Zivilpakt hervorgehen.
Die Gerichte werden wie in den jüngsten Entscheidungen des Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte vom 11. Juni 2020 (Baldassi et al vs. Frankreich, Rechtssache 15271/16 und andere), des Europäischen Gerichtshofes (C-363/18) und des Verwaltungsgerichts Köln vom 12. September 2019 (14 L 1765/19) sich für die Meinungsfreiheit der Menschenrechtsarbeit für BDS-Unterstützerinnen entscheiden.
Auswirkungen des Bundestagbeschlusses
Der Eingriff in unsere demokratischen Freiheitsrechte ist auch im Fall des Deutschen Bundestages gegeben. Obwohl der Beschluss nicht-bindenden Charakter hat, richten sich wie bereits erwähnt faktisch Länder, Gemeinden, sonstige öffentliche Akteure und sogar private Firmen nach dem Aufruf des Bundestages und verweigern oder entziehen in der Praxis BDS-Aktivist*innen und Palästina-Unterstützer*innen öffentliche Räume, dies gilt teilweise sogar für Diskussionen zwischen Befürwortern und Gegner*innen der BDS-Kampagne (siehe München). Es kommen viele weitere Repressalien gegen uns und andere hinzu. Diese richteten sich in der Vergangenheit unter anderem gegen folgende Personen und Gruppen (unvollständige Aufzählung):
den postkolonialen, kamerunischen Intellektuellen Achille Mbembe,
die Autorin Kamila Shamsie
den Rapper Talib Kweli
die Hip-Hop-Gruppe Young Fathers
die Jüdische Stimme für gerechten Frieden in Nahost e.V.
Palästina Spricht
Sie alle haben erleben müssen, dass sie aufgrund falscher Anschuldigungen und ihrer Unterstützung der BDS-Kampagne von deutschen Institutionen ausgeladen, Preise zurückgenommen und Reden abgesagt wurden. Die obige Aufzählung und die Liste an Rechtsbrüchen verlängert sich ständig. Sie sollte auch in der unvollständigen Form nachvollziehbar illustrieren, dass die Freiheitsrechte von Künstler*innen, Intellektuellen, Denkern aus Deutschland und der ganzen Welt in Deutschland massiv eingeschränkt werden. Dies ist inakzeptabel, denn es führt zu einer beträchtlichen Einschränkung der Meinungs-, Kunst- und Wissenschaftsfreiheit in der Bundesrepublik Deutschland.
Last but not least- massiv beeinträchtigt sind allerdings auch und zentral die Palästinenser*innen und Deutsch-Palästinenser*innen selbst. Zusätzlich zu Vertreibung und Exil, Apartheid und Besatzung, alltäglicher Bedrohung und Erniedrigung, werden sie in Deutschland des Antisemitismus bezichtigt. Weil das erlittene Unrecht derart klar belegt ist, bleibt den Befürworter*innen der Apartheids- und Besatzungspraxis Israels eben nur ein Mittel: nämlich die Verleumdung von Palästinenser*innen.
Wir als BT3P werden diesen Praktiken des Deutschen Bundestags und der Länder, Gemeinden und Kommunen nicht weiter tatenlos zusehen. Unsere gemeinsame Geschichte, die uns auf verschiedenen Wegen zusammengeführt hat, verpflichtet uns für die universellen Menschenrechte und gegen Rassismus und Kolonialismus einzustehen. Wir werden den Bundestagsbeschluss erfolgreich kippen und damit dazu beitragen, dass sich die allgemeine Debatte in Deutschland endlich zugunsten der unterdrückten Palästinenser*innen ändert.
Wir und ihr als neues Wir: die BT3P
Wir laden alle Menschen ein, die sich den Menschenrechten verpflichtet fühlen, uns die BT3P zu unterstützen und die Meinungsfreiheit für Menschenrechtsarbeit zu verteidigen.
Wir laden außerdem auch jene Menschen zum kritischen Dialog ein, die nicht mit allen Aspekten des BDS-Aufrufes einverstanden sind, aber für die die Meinungsfreiheit für Menschenrechtsarbeit im Vordergrund steht.
Unterstützt diesen wichtigen Einsatz für die Menschenrechte der Palästinenser*innen in Deutschland. Im Einklang mit dem Geiste des BDS-Aufrufs von 2005 werden wir alle dazu beitragen, dass in der Region Palästina/Israel in Zukunft “alle Töchter und Söhne des Landes zwischen Fluss und Meer” unabhängig von ihrer religiösen oder ethnischen Zugehörigkeit in Freiheit, Gleichheit und Gerechtigkeit zusammen leben können.
Was können Sie / kannst Du tun, um unsere Initiative zu stärken?
Unterstützt uns durch:
reges Verbreiten unserer Initiative und Neuigkeiten dazu auf allen verfügbaren Kanälen wie beispielsweise Social Media und Email
Einladung zu Diskussionsrunden und Vorträgen
Geldspenden zur Deckung der Klage
öffentliche Unterstützung durch Individuen und Personen des öffentlichen Lebens
öffentliche Unterstützung durch deutsche und ausländische Organisationen im Einklang mit den genannten Werten (beispielsweise Gewerkschaften, Parteigliederungen, Stiftungen, Menschenrechtsgruppen, Befreiungsbewegungen, BLM- und LGBTQI-Gruppen...)
kritischen Austausch und Zusammenarbeit
Presseberichterstattung (Presseanfragen bitte an: press@bt3p.org)
Wir freuen uns von Euch / Ihnen zu hören und auf die gemeinsame Arbeit für eine gute Sache.
Judith Bernstein, Amir Ali, Christoph Glanz
Bundestag 3 für Palästina (BT3P)