Bayerischer Verwaltungsgerichtshof bestätigt Verbot der BT3P Veranstaltung im Gasteig München am 20.03.2021 - BT3P kündigen ZOOM Meeting und Eilversammlung an
Ende Januar 2021 meldete die jüdisch-palästinensisch-deutsche Initiative Bundestag 3 für Palästina (BT3P) eine Veranstaltung beim Gasteig München mit dem Titel “Apartheid durch den Staat Israel - Das Wegschauen der deutschen Politik” an.
Der Gasteig München teilte den BT3P mit, dass “…wir Ihre Veranstaltung aufgrund des politischen Themas ablehnen...Es tut uns leid, Ihnen keine Veranstaltungstermine im Gasteig anbieten zu können.” (siehe E-mail Kopie).
Daraufhin wurde kurze Zeit später von den BT3P Eilantrag (Aktenzeichen M17 E 21.1055) beim Bayerischen Verwaltungsgericht beantragt. Das Gericht urteilte am 17.03.2021 schließlich gegen die Interessen der BT3P.
Vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) wurde direkt im Anschluss Beschwerde eingereicht, um den Raum im Gasteig München für die Veranstaltung am 20.03.2021 zu erwirken. Das Gericht bestätigte am 19.03.2021 das Verbot der Veranstaltung mit dem Vorwand des Infektionsgeschehens der Covid19-Pandemie. Das Gericht entschloss sich, nicht auf das politisch-motivierte Verbot der Stadt München mit explizitem Bezug auf den Stadtratsbeschluss zu BDS vom 13.12.2017 einzugehen (siehe Auszug aus Begründung von der Stadt München für das Raumverbot).
Dieser Stadtratsbeschluss wurde von selbigem Gericht im November 2020 als Verstoß gegen die Meinungsfreiheit und Versammlungsfreiheit (Art. 5 und 8 GG) eingestuft.
Trotz des BayVGH Urteils wird die Veranstaltung morgen am 20.03.2021 über ZOOM stattfinden. Der entsprechende Link kann durch eine E-mail Anfrage an events@bt3p.org erfragt werden. Außerdem wird im Anschluss an die Veranstaltung um 18:30 Uhr eine Eilversammlung gegen die Stadt München vor dem Gasteig stattfinden.
Die BT3P kommentieren die Entwicklungen:
Ahmed Abed, Anwalt der BT3P:
“Die Stadt München weigert sich weiterhin unbequeme Veranstaltungen zu Palästina und Israel zu erlauben. Leider akzeptierte der Bayerische Verwaltungsgerichtshof die erst im Laufe des Verfahren vorgeschobenen Infektionsschutzargumente - und dies obwohl die BT3P in Frankfurt schon erfolgreich eine Veranstaltung unter Corona-Bedingungen durchgeführt haben.
Die Stadt weigert sich Informationen über Ausweichtermine und andere Räume zu geben. Das hätten die Gerichte berücksichtigen müssen.”
BT3P Kläger/Klägerin (Judith Bernstein, Amir Ali, Christoph Glanz):
“Die politische Blockade-Politik der Stadt München hat an dieser Stelle gewonnen. Die Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs ist auch deshalb nicht nachvollziehbar, weil es sich hier nicht um irgendeine beliebige Veranstaltung handelt, sondern diese als politische Versammlung zu werten ist; dies entspricht auch der bisherigen Rechtsprechung. Als solche sollte sie eigentlich durch demokratische Freiheitsrechte geschützt sein.
Unsere Veranstaltung steht im direkten Zusammenhang mit dem von der UN ausgerufenen “Internationalen Tag gegen Rassismus”. Die Stadt München hindert also eine jüdisch-palästinensisch-deutsche Menschenrechtsgruppe während der aktuell in München stattfindenden Antirassismus-Woche daran, ihre antirassistische Arbeit zu leisten. Das ist schädlich für die Sache der Menschenrechte und für das Ansehen der Stadt München.
Wir sind froh und stolz Fayrouz Sharqawi von Grassroots Al Quds als Gast für unsere Veranstaltung gewonnen zu haben. Dank des ZOOM Meetings / Livestreams besteht also weiterhin die Möglichkeit von ihr aus erster Hand zu erfahren, was Apartheid durch den Staat Israel für die Palästinenser*innen tagtäglich bedeutet.”
Web: www.bt3p.org
E-mail: team@bt3p.org
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