BT3P Initiative gewinnt Klage gegen Stadt Frankfurt am Main und bekommt städtischen Raum für BDS Veranstaltung zugesprochen

Die palästinensisch-jüdisch-deutsche Initiative Bundestag 3 für Palästina (BT3P) von Amir Ali, Judith Bernstein und Christoph Glanz hat vor dem Hessischen Verwaltungsgerichtshof Recht bekommen, in Frankfurt am Main städtische Räume anzumieten. Mit Hilfe des Berliner Rechtsanwalts Ahmed Abed konnte per Eilantrag die Raumnutzung gegen das proklamierte BDS-Verbot der Stadt Frankfurt am Main durchgesetzt werden. Im Beschluss des 8. Senats des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs (Az. 8 B 3012/20) heißt es dazu:

“Der Antragsgegnerin wird im Wege der einstweiligen Anordnung vorläufig aufgegeben, dem Antragsteller (…) zur Durchführung der Veranstaltung „Meinungsfreiheit für Menschenrechtsarbeit statt Zensur – Die Klage der Bundestag 3 für Palästina (BT3P) gegen den Anti-BDS Beschluss des Deutschen Bundestages“ den „Großen Saal“ im SAALBAU Südbahnhof am 5. Dezember 2020 zu den üblichen Vertragsbedingungen in der Zeit von 14 Uhr bis 18 Uhr zur Verfügung zu stellen.“


Die BT3P kommentieren diesen Erfolg gegen die Stadt Frankfurt am Main folgendermaßen:

Amir Ali: „Drei Jahre nach dem Beschluss der Stadt Frankfurt am Main gegen die BDS-Bewegung ist jetzt vom Gericht geklärt, dass dieser gegen geltende Grundrechte verstößt. Die Stadt kann uns nicht verbieten über Menschenrechtsverletzungen gegen das palästinensische Volk durch die israelische Besatzung und die Forderung nach gleichen Rechten für alle Menschen in Israel und Palästina zu sprechen. Alle Städte, Kommunen und Gemeinden und der Deutsche Bundestag selbst müssen schnellstens ihre diskriminierenden und rechtswidrigen Beschlüsse gegen Menschenrechtsarbeit für die Palästinenser*innen zurücknehmen.”

Judith Bernstein: „Zum zweiten Mal hat der Bürgermeister Uwe Becker versucht die Diskussion über palästinensische Menschenrechte zu verhindern und ist wieder gescheitert. Letztes Jahr hat Becker vergeblich versucht einen Vortrag mit mir als jüdische Sprecherin der Jüdisch-Palästinensischen Dialoggruppe in Frankfurt zu verhindern. Becker hat mich dabei mit dem antisemitischen Mörder von Halle verglichen, weswegen ich Klage gegen die Stadt Frankfurt am Main eingereicht habe.“

Christoph Glanz: „Die Stadt Frankfurt am Main lässt Demonstrationen der teils offen antisemitischen Querdenker zu (mittlerweile verboten), aber will immer wieder Diskussionen von palästinensischen, jüdischen und deutschen Menschenrechtsaktivist*innen zu Palästina und Israel verhindern. Die einzige, die sie dabei unterstützt und hilft, ist die ultrarechte israelische Regierung und deren Besatzungs- und Apartheidspolitik gegenüber den Palästinenser*innen. Diese täglich begangenen Menschenrechtsverbrechen durch den Staat Israel machen während der Covid-19 Pandemie keine Pause und deshalb werden wir weiter dagegen arbeiten und nicht aufhören bis Freiheit, Gleichheit und Gerechtigkeit für alle Palästinenser*innen erreicht worden sind.“

Ahmed Abed, Rechtsanwalt der BT3P: „Der Hessische Verwaltungsgerichtshof hat mit der Aufhebung des Raumverbots den Frankfurter Beschluss gegen BDS Menschenrechtsaktivist*innen rechtlich für irrelevant erklärt. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof, das Verwaltungsgericht Köln und das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht konnten in früheren Urteilen keinen Antisemitismus in der BDS-Bewegung feststellen und haben ebenfalls alle Raumverbote aufgehoben. Der Deutsche Bundestag sollte nun handeln und den Beschluss gegen die BDS-Bewegung zurücknehmen und stattdessen die völkerrechtswidrige Besatzung Israels deutlich verurteilen und sanktionieren. Der Europäische Gerichtshof hat die Mitgliedsstaaten aufgefordert die Kennzeichnungspflicht von israelischen Siedlerwaren durchzusetzen, um die illegale israelische Besatzung zu beenden.“

Aufgrund des kurzfristigen Urteils des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs, wird die Veranstaltung der BT3P eine Woche später, am 12.12.2020 um 14:00-16:00 Uhr, in den Räumen der SAALBAU am Südbahnhof stattfinden.

Gegen den Bundestagsbeschluss zum Verbot der BDS-Bewegung haben die BT3P Klage eingereicht. Mit dem weiteren Urteil des Hessischen Verwaltungsgerichtshof gibt es einen weiteren Beweis, dass dieser Beschluss rechtswidrig ist und gegen das deutsche Grundgesetz verstößt.

Für Presse- und Interviewanfragen, wenden Sie sich bitte an press@bt3p.org. Gerne stellen wir alle relevanten Dokumente zur Verfügung.

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Einladung: Veranstaltung der „Bundestag 3 für Palästina“ (#BT3P) am 12.12.2020 in Frankfurt am Main

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BT3P Initiative wehrt sich gegen Zensur-Versuch der Stadt Frankfurt am Main