BEKANNTMACHUNG: Berliner Oberverwaltungsgericht lädt zur Anhörung für die Klage der BT3P gegen den Deutschen Bundestag am 16. Juni 2023
Im Mai 2020 reichte die palästinensisch-jüdisch-deutsche Initiative Bundestag 3 für Palästina (BT3P) Klage gegen den Anti-BDS-Beschluss des Deutschen Bundestags vom 17. Mai 2019 vor dem Berliner Verwaltungsgericht (Az. VG 2 K 79/20) ein. Das juristische Ziel der BT3P ist es, die Nichtigkeit des Anti-BDS-Beschluss zu erreichen.
Die BT3P unterstützen die BDS-Kampagne und machen geltend, dass der Beschluss des Deutschen Bundestags den Einsatz für palästinensische Menschenrechte unterdrückt, indem er sie aus öffentlichen Einrichtungen ausschließt und sie als "antisemitisch" diffamiert. Die Initiative sieht in dem Beschluss eine Verletzung ihrer demokratischen Grundrechte (Art. 1 Abs. 1 GG, Art. 5 Abs. 1 GG, Art. 8 Abs. 1 GG und Art. 9 Abs. 1 GG). Außerdem untergräbt der Beschluss internationales Recht und ist anti-palästinensisch.
Nachdem das Berliner Verwaltungsgericht die Klage in 1. Instanz abgewiesen hatte, reichten die BT3P vor dem Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg Berufung ein. Das Gericht hat nun zur Anhörung am 16. Juni 2023 um 11 Uhr geladen. Die Verhandlung wird im Dienstgebäude des Oberverwaltungsgerichts Berlin in der Hardenbergstrasse 31 in Berlin stattfinden.
Die BT3P laden alle Interessierten um 10 Uhr zu einer Kundgebung vor dem Gebäude des Berliner Oberverwaltungsgerichts in der Hardenbergstrasse 31 in Berlin ein.
Nach der Gerichtsverhandlung wird eine Pressekonferenz vor dem Gerichtsgebäude stattfinden.
Bei Rückfragen kann das BT3P Team per E-mail (team@bt3p.org) erreicht werden.
Das BT3P bittet um Unterstützung, damit die Klage juristisch und politisch erfolgreich wird. Mehr zum Spendenaufruf hier: https://donorbox.org/bt3p.