PRESSEMITTEILUNG: Keine Entscheidung über den Anti-BDS-Beschluss des Bundestages. Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg erklärt sich für die Klage der BT3P unzuständig.
Am Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg fand am 16. Juni 2023 die mündliche Verhandlung in zweiter Instanz zur Klage der palästinensisch-jüdisch-deutschen Initiative Bundestag 3 für Palästina (BT3P) gegen den Anti-BDS-Beschluss des Deutschen Bundestags vom 17. Mai 2019 statt. Das juristische Ziel der BT3P ist es, die Rechtswidrigkeit des Anti-BDS-Beschluss zu erreichen. Das OVG wies die Berufung ab, weil es sich selbst für unzuständig erklärte. Das Gericht ließ die Revision für das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig zu, da die Rechtssache grundsätzliche Rechtsfragen aufwirft.
Die BT3P zeigten anhand von eigenen Auftrittsverboten und vielen weiteren Vorfällen, dass der Bundestagsbeschluss benutzt wird, um BDS und pro-palästinensische Stimmen als antisemitisch zu diffamieren und zu verbieten. Erst am 4. Mai 2023 hatte das Verwaltungsgericht Frankfurt am Main entschieden, dass die Diffamierung der Jüdin Judith Bernstein als Antisemitin wegen ihrer BDS-Unterstützung verboten ist.
Die BT3P verkündeten nach dem Prozess, dass sie den Kampf für Ihre Meinungsfreiheit für Menschenrechtsarbeit für Palästina fortsetzen, notfalls bis zum Europäischen Gericht für Menschenrechte.
Etwa 50 Sympathisant*innen kamen vor dem Oberverwaltungsgericht zu einer Kundgebung zusammen, um für die Menschenrechte der Palästinenser*innen und gegen den Anti-BDS Beschluss des Bundestages zu demonstrieren. Die Rednerinnen und Redner betonten, dass sie für einen gerechten Frieden und ein Ende der israelischen Besatzung und Apartheid einstehen. Der Bundestagsbeschluss hat ihre Menschenrechtsarbeit und Meinungsfreiheit in Deutschland seit 2019 massiv eingeschränkt.
Die BT3P-Kläger*innen Amir Ali, Judith Bernstein (vertreten durch Sharon Blumenthal) und Christoph Glanz: „Die Diffamierung pro-palästinensischer Menschenrechtsarbeit in Deutschland als antisemitisch hält an. Obwohl das Gericht kein Urteil zur eigentlichen Sache des BDS-Beschlusses getroffen hat, ist es erschreckend, dass unsere Grundrechte drei Jahre nach Klageeinreichung immer noch massiv eingeschränkt werden können. Der Bundestag hat mit der Verabschiedung des Beschlusses nie die Absicht gehabt, Antisemitismus zu bekämpfen, sondern nur anti-palästinensischen Rassismus zu schüren und pro-palästinensische Stimmen aus dem öffentlichen Leben in Deutschland verschwinden zu lassen. Auch wenn wir heute verloren haben, werden wir weiterkämpfen, notfalls bis zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte. Unsere Freund*innen in Frankreich haben einen wichtigen BDS-bezogenen Fall in allen französischen Instanzen verloren- und dann vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg gegen die Republik Frankreich gewonnen. Das ist für uns wegweisend. Wir werden nicht schweigen und ununterbrochen über Israels Verbrechen gegen die Menschlichkeit am palästinensischen Volk seit 75 Jahren sprechen. Palästina wird befreit und die Apartheid, Besatzung und Kolonialisierung Israels werden fallen.“
Rechtsanwalt Ahmed Abed: “Das Urteil des Oberverwaltungsgerichts zeigt, dass eine Lücke im Rechtssystem besteht. Die palästinensisch-jüdisch-deutsche Gruppe BT3P wird in Deutschland mit Raumverboten, Finanzierungsverboten, Versammlungsverboten und zusätzlich der Diffamierung als NS-ähnlichen Antisemitismus wegen des Bundestagsbeschlusses ausgesetzt. Der Bundestag hat mit der Forderung von gesetzeswidrigem Handeln gegen palästinensische Menschenrechtsarbeit das Grundrecht der Meinungsfreiheit verletzt.“
Presseanfragen an: presse@bt3p.org