Deutscher Bundestag bezeichnet Anti-BDS Beschluss für unbedeutend und beantragt die Klage der BT3P abzuweisen
Im Mai 2020 reichte die palästinensisch-jüdisch-deutsche Initiative Bundestag 3 für Palästina (BT3P) Klage gegen den Anti-BDS-Beschluss des Deutschen Bundestags vom 17. Mai 2019 vor dem Berliner Verwaltungsgericht (Az. VG 2 K 79/20) ein. Das juristische Ziel der BT3P ist es, die Nichtigkeit des Anti-BDS-Beschluss zu erreichen.
Die BT3P unterstützen die BDS-Kampagne und machen geltend, dass der Beschluss des Deutschen Bundestags sie aus öffentlichen Einrichtungen ausschließt und als "antisemitisch" diffamiert. Die Initiative sieht in dem Beschluss eine Verletzung ihrer demokratischen Grundrechte (Art. 1 Abs. 1 GG, Art. 5 Abs. 1 GG, Art. 8 Abs. 1 GG und Art. 9 Abs. 1 GG). Außerdem untergräbt der Beschluss internationales Recht und ist anti-palästinensisch.
Der Deutsche Bundestag beauftragte schließlich Ende 2020 die Großkanzlei Redeker Sellner Dahs mit seiner Vertretung. Am 16. April 2021 beantragte die Kanzlei nun bei der 2. Kammer des Verwaltungsgerichts Berlin, die Klage der BT3P abzuweisen. Die BT3P werden in den nächsten Wochen dem Verwaltungsgericht Berlin Ihre Erwiderung zur Verfügung stellen.
Stellungnahme der BT3P Kläger*innen (Judith Bernstein, Amir Ali, Christoph Glanz)
"Unsere Klageschrift enthält 19 Fälle der durch den Bundestagsbeschluss hervorgerufenen Diskriminierung von BDS-Aktivist*innen und Palästina-Unterstützer*innen. In vielen Fällen waren wir direkt betroffen. Die Autorität des Bundestages wirkt sich so aus, dass der vermeintlich "nicht-bindende Beschluss" faktisch wie ein Gesetz gehandhabt wird – ein Gesetz welches Menschenrechtsarbeit für Palästinenser*innen als antisemitisch verleumdet und die Nutzung öffentlicher Räume unmöglich macht. Das setzte sich auch nach unserer Klageerhebung fort. So versuchte der Bürgermeister Frankfurts und Vorsitzende der Deutsch-Israelischen Gesellschaft, Uwe Becker, im Dezember 2020 unsere Veranstaltung mit Bezug auf den Bundestagsbeschluss zu verhindern.
Wir können nicht akzeptieren, dass die demokratischen Grundrechte von uns und anderen Palästina-solidarischen Unterstützer*innen immer wieder verletzt werden und uns verboten wird in öffentlichen Räumen gegen die israelische Apartheid-Politik und für die Menschenrechte der Palästinenser*innen zu sprechen. Das Aussprechen der Realität vor Ort- nämlich das Apartheid-System des israelischen Staats als solches zu bezeichnen, wie es gerade die israelische Menschenrechtsorganisation B’tselem und die internationale NGO Human Rights Watch getan haben- ist essenziell für das Herbeiführen einer Veränderung in Israel und Palästina. Darüber zu informieren und gegen diese Verhältnisse aktiv zu sein, muss in einer Demokratie eine Selbstverständlichkeit sein."
Ahmed Abed, Rechtsanwalt der BT3P:
"Ein Jahr nachdem die BT3P ihre umfassende Klage eingereicht haben antwortet der Bundestag mit einer 63-seitigen Replik der Großkanzlei Redeker Sellner Dahs. Er streitet ab, dass die Resolution überhaupt eine Rechtswirkung hat und meint, dass die BT3P gar nicht betroffen seien. Meinen Mandant*innen und vielen anderen Personen wurde jedoch wegen des Beschlusses öffentliche Räume verweigert, sie wurden teils tätlich angegriffen und als Antisemiten verleumdet. Damit wird die Menschenrechtsarbeit meiner Mandant*innen unmöglich gemacht. Ich bin zuversichtlich, dass das Berliner Verwaltungsgericht im Sinne der Klage meiner Mandantschaft urteilen wird, da die Verletzung der Meinungsfreiheit meiner Mandantschaft mit dem deutschen Grundgesetz und der Europäische Menschenrechtscharta nicht vereinbar ist."
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