Pressemitteilung: Klage gegen den Deutschen Bundestag aufgrund dessen Anti-BDS-Beschluss eingereicht
Aktivist*innen mit jüdischen, palästinensischen und deutschen Wurzeln verklagen den Deutschen Bundestag für den Verstoß gegen das deutsche Grundgesetz mit dem Anti-BDS-Beschluss vom Mai 2019
Die Bundestag 3 für Palästina (kurz: BT3P), wehren sich mit der Klage gegen die Verletzung ihrer Meinungs- und Versammlungsfreiheit aus Art. 5 und 8 GG sowie der Verletzung ihres Allgemeinen Persönlichkeitsrechts und ihrer Vereinigungsfreiheit aus Art. 2 i.V.m. Art. 1 GG und Art. 9 GG. Bei den BT3P handelt es sich um die in Israel geborene Jüdin Judith Bernstein, den Deutsch-Palästinenser Amir Ali und den langjährigen BDS-Aktivist Christoph Glanz.
Bereits im Mai 2020 reichte der Berliner Menschenrechtsanwalt Ahmed Abed im Namen seiner Mandant*innen die Klage gegen den Anti-BDS-Beschluss des Bundestages vom 17.05.2019 (Drs. 10191/19) beim Verwaltungsgericht Berlin ein (Az. VG 2 K 79/20). Das juristische Ziel ist es, die Nichtigkeit des Anti-BDS-Beschluss zu erreichen.
Der Anti-BDS-Beschluss des Deutschen Bundestags verbietet die Unterstützung, Meinung und die Versammlung von BDS-Anhänger*innen und Menschenrechtsaktivist*innen und fordert alle öffentlichen Akteure, wie Länder, Städte und Kommunen, auf öffentliche Räume und Finanzen zu entziehen. Als Begründung für diesen Beschluss stellt der Deutsche Bundestag die BDS-Bewegung als antisemitisch dar, obwohl das bereits von deutschen und europäischen Gerichten verneint worden ist.
Im Mai 2019 -noch vor dem Beschluss des Bundestages- warnten zudem 240 jüdische und israelische Wissenschaftler den Deutschen Bundestag davor “Unterstützer palästinensischer Menschenrechte als antisemitisch abzustempeln.” Am 3. Juni 2019 erklärte dieselbe Gruppe: “Wir kommen zu dem Schluss, dass der Anstieg des Antisemitismus eindeutig nicht die Sorge ist, die den vom Bundestag beschlossenen Antrag inspiriert hat. Im Gegenteil, dieser Antrag ist von den politischen Interessen (...) der am stärksten rechtsgerichteten Regierung Israels (...) angetrieben.”
In Frankfurt am Main, Oldenburg, München und Berlin haben die dortigen Behörden mit Verweis auf den Bundestagbeschluss mehrfach versucht den Kläger*innen öffentliche Räume für ihre Veranstaltungen zu entziehen. Nur durch juristische Durchsetzung vor diversen Gerichten (u.a. Verwaltungsgericht Oldenburg, Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht, Landgericht München, Landgericht Frankfurt am Main, Verwaltungsgericht Köln) konnten die Kläger*innen schlussendlich (in den meisten Fällen) ihr Recht auf Meinungs- und Versammlungsfreiheit durchsetzen. Von dieser Art der Einschränkung ihrer Grundrechte sind sie jedoch nicht allein betroffen. Dies trifft auch eine Vielzahl von Menschenrechtsaktivist*innen, Künstler*innen und Wissenschaftler*innen, darunter zum Beispiel den renommierten Philosoph Achille Mbembe.
Aufgrund der Unhaltbarkeit der Vorwürfe gegen die BDS-Bewegung haben in der Vergangenheit auch europäische Gerichte mit großer Regelmäßigkeit zugunsten der klagenden Aktivist*innen geurteilt. Hier ragt insbesondere das Urteil des Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte heraus: in einem Urteil aus dem Frühjahr 2020 verurteilte das Gericht die Republik Frankreich zugunsten der klagenden BDS-Aktivist*innen (Baldassi u.a. gg. Frankreich, Az. 15271/16).
Die Klage wird unterstützt vom European Legal Support Centre (ELSC) und den international renommierten Völkerrechtlern Prof. Eric David, Prof. Xavier Dupré De Boulois, Prof. Richard Falk (ehemaliger UN-Sonderberichterstatter) und Prof. John Reynolds. Sie haben zu der Klagebegründung eine Expertise mit dem Titel: “Rechtliche Auswirkungen des vom Deutschen Bundestages am 17. Mai 2019 angenommenen Anti-BDS Beschlusses” beigesteuert.