Pro-palästinensische Aktivisten verklagen Deutschland vor dem Bundesverwaltungsgericht
Die Klage der „Bundestags3 für Palästina“ BT3P geht in eine neue Instanz. Am 26.3.2025 um 10:00 wird die Klage, die gegen die Bundesrepublik Deutschland gerichtet ist, am Bundesverwaltungsgericht in Leipzig verhandelt.
Für den vorhergehenden Samstag den 22.3.2025 um 14:00 hat ein Bündnis aus Handala Leipzig, Gewerkschafter für Gaza, BDS Berlin und Palästina Spricht zu einer Solidaritätsdemonstration aufgerufen. Als Redner*innen angekündigt sind unter anderem eine Vertreterin von Jüdische Stimme für gerechten Frieden in Nahost, die Politikerin Melanie Schweitzer (Mera25) und Amir Ali als Kläger der BT3P.
Aufhänger der BT3P-Klage ist die Anti-BDS-Resolution des Deutschen Bundestages aus dem Jahr 2019. Die Kläger*innen Judith Bernstein, Amir Ali und Christoph Glanz unterstützen die BDS-Kampagne und zielen mit ihrer Klage auf die juristische Nichtigmachung der Resolution ab. Der Beschluss des Bundestages stellt den Einsatz für palästinensische Menschenrechte als „antisemitisch“ dar und ruft u.a. dazu auf, BDS-Aktivist*innen und ihre Veranstaltungen aus öffentlichen Einrichtungen auszuschließen. Dies ist seitdem hundertfach geschehen. Die BT3P argumentieren, dass die Resolution einen gravierenden Eingriff in die demokratischen Grundrechte (Art. 1 Abs. 1 GG, Art.5 Abs. 1 GG, Art. 8 Abs. 1 GG und Art. 9 Abs. 1 GG) von propalästinensichen Aktivist*innen darstellt.
Artwork: Mafish & Sozi36. Die Verwendung des Kunstwerks stellt kein Endorsement der BDS-Bewegung dar.
Die BT3P kommentieren:
„Wir verstehen unsere Klage als einen Angriff auf die menschenverachtende deutsche Staatsräson. Im Namen dieser Schattenverfassung werden außenpolitisch der israelische Staat und seine Verbrechen geschützt und intern werden Grundrechte torpediert.
Zwei Entwicklungen tragen dazu bei, dass unsere Klage heute notwendiger denn je ist: zum einen der Genozid an den Palästinenser*innen in Gaza und die fortschreitende ethnische Säuberung der palästinensischen Gebiete in der Westbank. Wir weigern uns schweigend dabei zuzuschauen, wie der deutsche Staat abermals Ermöglicher und Unterstützer eines Völkermordes wird. Nicht in unserem Namen!“
„Innenpolitisch kommt hinzu, dass der Bundestag seit 2019 weitere Resolutionen mit ähnlicher Stoßrichtung verabschiedet hat, die die Grundrechte empfindlich einschränken. Die juristische Schwammigkeit der Beschlüsse hat dabei System- es geht darum internationalistisch und linke Stimmen mundtot zu machen. Unsere Klage leistet einen wichtigen Beitrag dazu, dem einen Riegel vorzuschieben. Wir gehen davon aus, dass das Bundesverwaltungsgericht konservativ entscheiden und unsere Klage ablehnen wird. Wir gehen außerdem davon aus, dass erst in der angestrebten nächsten Instanz, dem Bundesverfassungsgericht, überhaupt konkret über politische Inhalte verhandelt wird. Wir werden diesen Weg gemeinsam fortsetzen und den Fall bis vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte bringen.“
Presseanfragen an: press@bt3p.org